Die Corona-Pandemie ist leider noch lange nicht vorbei und wir müssen uns den damit verbundenen Herausforderungen stellen. Dies gilt besonders auch für die Kinder und deren Familien, wenn sie städtische Bildungseinrichtungen besuchen. Bisher wurde viel darüber nachgedacht, wirtschaftliche Folgen für Einzelne und Betriebe abzufedern, die Kinder blieben außen vor bzw. mussten sich mit ihren Familien den gerade geltenden Einschränkungen einfach unterordnen. Aber auch in diesem Bereich sind  Investitionen notwendig.

Im September soll der Schulbetrieb in allen Bereichen (Schulen, Kitas, VHS) wieder im Normalbetrieb, also wie vor der Pandemie starten. Die Winterperiode steht aber vor der Tür und mittlerweile wissen wir, dass gerade der längere gemeinsame Aufenthalt vieler Personen in geschlossenen Räumen wegen der Aerosole ein besonderes Infektionsrisiko darstellt. Was erst nur vereinzelt in TV-Talkrunden angesprochen wurde, hat nun eine Studie der Universität der Bundeswehr nachgewiesen: Hochwertige Raumluftreinigungsgeräte können in Aerosolen gebundene Viren relativ schnell und effektiv herausfiltern und so zwar keinen Komplettschutz garantieren, aber doch einen wesentlichen zusätzlichen Infektionsschutz bieten, gerade wenn anderer Luftaustausch wie regelmäßiges Durchlüften im Winter nur schwer machbar ist.

In zumindest einigen, gerade den baulich älteren Bildungseinrichtungen der Stadt dürfte eine schwierige Belüftungssituation zutreffen. Dort sollten dann solche oder andere Maßnahmen zum verbesserten Infektionsschutz auch eingerichtet werden und deswegen soll nach unserem Antrag die Verwaltung hier sehr zeitnah prüfen, was von Seiten der Stadt getan werden kann und wieviel das ggf. kostet.

Nach unserer Meinung ist der Stadtrat in der Verantwortung, jede technisch machbare (und finanzierbare) Verbesserungsmöglichkeit zum Infektionsschutz auch wahrzunehmen und so möglichst sicherzustellen, dass weitere Schließungen von Einrichtungen oder ein neuerlicher Bildungs-Lockdown unterbleiben kann. Möglicherweise gelingt es ja, zur Finanzierung solcher Maßnahmen die vollmundigen Versprechungen der Landesregierung in die Pflicht zu nehmen.

Den am 27.08.2020 gestellten Antrag finden Sie hier im Original.

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