Bruck wird Strassenausbaubeiträge nicht zu Lasten einzelner Bürger überstrapazieren

Eine vernünftige Entscheidung! Über die Qualität der Straßen in Fürstenfeldbruck braucht man nicht diskutieren, diese ist größtenteils schlecht. Und die Anzahl der auf Sanierung wartenden Straßen ist daher groß. Somit wurde eine Prioritätenliste erstellt, in welcher Reihenfolge die Straßen zu sanieren sind. Dies ist richtig. Wie im Artikel steht, wurde 2016 nun aber das Kommunalabgabengesetzt geändert, das nach einer Übergangsfrist im April 2021 in Kraft tritt. Danach hat die Kommune 25 Jahre Zeit, den sogenannten Erschließungsbeitrag in Höhe von 90% der Kosten, welche durch das Erstellen der Straße entstanden sind, den Grundstücksanliegern in Rechnung zu stellen. Welche Straße nun aber zu 100% in Fürstenfeldbruck als noch nicht ausgebaut gilt, ist wohl nicht so einfach. Wurden in der Vorbesprechung zum UVT-Ausschuss noch von knapp 200 Straßen gesprochen, reduzierte sich die Anzahl in der Sitzung dann unter der Prämisse „Hält auch zu 100% bei einer Klage.“ auf 4. Die Verwaltung schlug daraufhin vor, 3 Straßen, mit der Lindenstraße (inkl. Rotdornweg), der Ringstraße und der Kohlstattstraße allesamt reine Anliegerstraßen, schnell noch bis 2021 fertigzustellen. Mehr sei von der verwaltungstechnischen Kapazität her nicht machbar, müssen die Baumaßnahmen doch geplant, ausgebaut und eben bis 2021 komplett abgerechnet sein. Nur dann kann der Erschließungsbeitrag beim Bürger noch in Rechnung gestellt werden. Nun ist die Qualität der Straßendecke der 3 Anliegerstraßen jetzt nicht so schlecht. Zudem würde die Sanierung dieser Straßen ein dreijähriges weiteres Hinausziehen der Sanierungen der Straßen von der Prioritätenliste bedeuten. Daher und natürlich auch etwas vom Gerechtigkeitsgedanken „Warum mit aller Gewalt ausgerechnet jetzt noch diese 3 Anliegerstraßen?“ unterstützt, haben Gaby Fröhlich und ich mich als Verkehrsreferent im Namen der SPD-Fraktion dafür eingesetzt, das wir unabhängig vom Auslaufen der Fristen für die Erschließungsbeiträge des Kommunalabgabengesetzes uns weiter auf die Sanierung der „schlimmsten“ Straßen gemäß der Prioritätenliste konzentrieren. Nach einer längeren Diskussion folgte der komplette Ausschuss dieser Ansicht bei der Abstimmung. Ich denke, es läuft hier nicht unter der Prämisse "Bruck schont seine Bürger", sondern, es ist einfach eine vernünftige Entscheidung. Mirko Pötzsch Stadtrat und Referent für Verkehr