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Antrag: Nein zu Schottergärten!

Die Themen "Klimawandel" und "Artensterben" sind in aller Munde. Wir dürfen aber nicht nur darüber reden und mit dem Finger auf andere zeigen wie z.B. auf die Landwirtschaft, sondern auch selbst da handeln, wo es uns möglich ist. Als Stadt z.B. können wir über Bebauungspläne Einfluss nehmen auf die Gestaltung der Freiflächen. Daher hat unser Stadtrat Mirko Pötzsch im Namen der SPD-Fraktion den Antrag gestellt, das ein Verbot von sogenannten Schottergärten in die Bebauungspläne aufgenommen wird. Denn wohl aus dem Grund vermeintlicher, leichter Pflege kommt diese Art der Vorgärtengestaltung leider immer häufiger zum Einsatz, obwohl dies eigentlich sogar der Bayerischen Bauordnung widerspricht. Mit der Aufnahme in die Bebauungspläne soll direkt noch einmal darauf hingewiesen werden und bei den Bauherren auch ein höheres Bewußtsein für die Problematik geschaffen werden. Bei dem Antrag geht es aber nicht nur um ein Verbot. Die Stadtverwaltung soll auch Arbeitsmittel erstellen und damit Hilfestellung den Bauherren geben, wie Vorgärten/Gärten insektenfreundlich, etc. gestaltet werden können und welche Materialien/Pflanzen dazu geeignet sind. Und natürlich, wo wir den privaten Bauherren Vorgaben machen, müssen wir als Kommune dann auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

Von |2020-01-09T22:39:52+01:00Mittwoch, Mai 15, 2019|

Ist die aktuelle Sportförderung sinnvoll?

Ist die aktuelle Sportförderung sinnvoll? Wir denken, darüber sollte man offen und ohne Scheuklappen diskutieren. Daher hatte die SPD-Fraktion 2017 in einem Antrag gefordert, über den aktuellen Umgang mit staatlicher Sportförderung grundsätzlich nachzudenken. Das war noch vor den realsatirischen Vorgängen um die drohende Insolvenz des SCF. Wenn aktuell Fördermittel beantragt werden sollen, geschieht nämlich Folgendes: Förderung können nur Sportvereine beantragen, die selbst als Bauherr auftreten und die dann selber mindestens 25 Jahre unbeschränkt über „ihre“ Anlagen verfügen werden. Kaum ein Sportverein verfügt aber über solche Millionenbeträge. Eine Stadt wie Fürstenfeldbruck möchte aber natürlich ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen. Also gewährt sie diesen Vereinen „Zuschüsse“, bürgt für die zum Bau notwendig aufzunehmenden Darlehen und gewährt Zwischenfinanzierungen, bis die meist frühestens fünf Jahre später fließenden Fördermittel beim Verein ankommen. So war es auch z.B. beim SCF. Der hatte nämlich die ausgeführten Leistungen schlicht nicht abgerechnet, deswegen auch keine Förderzahlungen erhalten, die die Stadt aber vorgestreckt hatte. Die Stadt hatte also nur die Wahl, entweder die Vorleistung in den Wind zu schießen oder aber den Verein mit Aufschieben von Darlehenszahlungen am Leben zu erhalten, um wenigstens die Fördermittel noch erhalten zu können. Die möglichen Fördergelder sind wiederum sehr restriktiv geregelt. Am Beispiel des aktuell diskutierten Sportzentrum III zeigt sich, dass der Förderbetrag summa summarum bei etwa 10% der gesamten Bausumme liegt. Die restlichen 90% bezahlt auf verwinkelten Wegen letztlich immer die Stadt. Im Gegenzug darf sie für 25 Jahre nicht auf ihr eigentlich selbst finanziertes Eigentum zugreifen. Zusätzlich hat sich nach unserer Nachprüfung herausgestellt, dass eine solche Unterstützung seitens der Stadt mit deren eigenen Richtlinien aktuell gar nicht zu vereinbaren ist. Übertragen auf das Beispiel Sportzentrum III würde das nämlich bedeuten, dass die Stadt unterm Strich 4,85 Mio. € für eine Sportanlage selbst investiert, die ihr aber auf die nächsten 25 Jahre nicht gehören wird und auf deren Belegung und Nutzung sie ausdrücklich keinen Einfluss haben wird. Und dies, um „nur“ um Fördergelder in Höhe von evtl. 450.000€ evtl. abschöpfen zu können. Die beteiligten Sportvereine verschulden sich, weil sie ja auf dem Papier Bauherren sind. Sobald diese wegen solcher Verschuldungen in Schieflage geraten, muss ohnehin wieder der Steuerzahler eintreten, um die Gesamtinvestition nicht zu gefährden. Sportförderungsgelder in Anspruch zu nehmen, kann also durchaus Sinn machen, wenn einzelne Vereine kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen möchten. Hier sollte die Stadt auch entsprechend ihrer Förderrichtlinien unterstützen. Planung und Umsetzung eines angedachten Sportzentrums mit einem Bauvolumen von fast 6 Mio.€ (in einer kleinen Variante) betreffen aber Größenordnungen, die schlicht nicht in die Hände eines Sportvereins gegeben werden sollten, der in seiner Struktur auf Zahlen dieser Größenordnung gar nicht ausgelegt ist. Damit soll keinesfalls allen Brucker Sportvereinen unterstellt werden, sie würden dieselbe Unzuverlässigkeit aufweisen wie ein SCF. Es geht einfach um folgende Grundsätzlichkeit: Wenn die Stadt eigentlich aus Eigenmitteln ein Sportzentrum baut, müsste dies prinzipiell auch allen Bürgern, und eben nicht nur den entsprechenden Vereinsmitgliedern, zugutekommen können. Fingiert sie aber eine andere Bauherrenschaft, „schenkt“ sie im Ergebnis dem jeweiligen Verein auf 25 Jahre dieses Gut. Das [...]

Von |2019-03-12T21:49:01+01:00Dienstag, März 12, 2019|

Planung und Bau des Sportzentrums III

Die SPD-Fraktion beantragt, daß für Planung und Bau des Sportzentrums III im Brucker Westen unser Konzept, entsprechend der beigefügten Planskizze, in die Beratungen einbezogen wird. Das darin enthaltene Grundkonzept ist neben der von Amts wegen erstellten Planung darzustellen. Die Aufbereitung auch zur vergleichenden Präsentation per Beamer wird erbeten. Begründung: Das Planerische Konzept für das Sportzentrum III war lange umstritten. Der Stadtrat hatte deshalb beschlossen zwei Planungsvarianten (kleine und große Lösung) voranzutreiben. Der OB hatte die Auffassung vertreten, man bräuchte nur die große Variante planen. Denn wenn man die darin enthaltene große Sporthalle wegließe, hätte man automatisch die kleine Lösung. Diese Auffassung halten wir, milde ausgedrückt, für sehr laienhaft und deshalb nicht zielführend. Außerdem ist es für uns nicht hinnehmbar, wenn ohne die Gremien der Stadt einzubinden, Planungen erstellt werden bei denen Sportarten, die dort immer eine Heimat finden sollten, auf einmal ausgeklammert werden. Darüber zu entscheiden ist Sache des Stadtrates, danach erst sind Planungen einzuleiten. Zumal es seit Jahren hieß, die Kegler müßten unbedingt berücksichtigt werden, weil sie spätestens 2021 aus dem Untergeschoß des Hallenbades raus müßten. In den letzten Monaten sind wohl, lt. Ansage des OB vom 24.01.2019 in der Presse, "die Pläne fertig" gestellt worden. Allerdings ohne daß zuvor die grundsätzlichen Inhalte in städtischen Gremien beraten und beschlossen worden wären. So muß dies wohl in den kommenden Sitzungen erfolgen. Wir legen großen Wert darauf, daß dabei auch das Konzept für eine "kleine Lösung" wie das vom Stadtrat beschlossen worden war, berücksichtigt wird. Ein solches, in den Grundzügen vom Stadtrat 2014 bereits beschlossen, wurde von uns jetzt aktualisiert. Wir erwarten, daß dies in die Sachvorträge, Beratungen und in den Entscheidungsprozeß einbezogen wird. Mit freundlichen Grüßen für die SPD-Fraktion gez. Walter Schwarz

Von |2019-02-27T23:18:36+01:00Mittwoch, Februar 27, 2019|

Gestaltung der Kreuzungssituation „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße“

Antrag: Bericht über die vorgesehene Gestaltung der Kreuzungssituation „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße“ In der Stadtpolitik sollte es immer wichtig sein, vorausschauend zu planen und zu gestalten und nicht abzuwarten, bis ggf. entstehende Probleme einen überrollen. In dem Sinne hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, dass der Oberbürgermeister in den zuständigen Ausschüssen (Verkehr + Planung) über vorgesehene Gestaltung der Kreuzungssituation „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße" berichten läßt. Hintergrund ist natürlich, sollte eine Planung bisher nicht vorliegen, dass der Planungsprozess angestossen wird. Die Verwaltung stellt in den zuständigen Ausschüssen „UVT - Umwelt, Verkehr,- und Tiefbau“ und „Planungs- und Bau“ den Stand der Planung für die Gestaltung der Kreuzungssituation „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße“ vor. Begründung: Die Verkehrsdichte ist bedingt durch den motorisierten Verkehr auf der Cerveteristraße heute schon relativ hoch. Dies gilt auch für die Rothschwaigerstraße. Denkt man nun an die geplanten bzw. sich schon in der Umsetzung befindlichen Wohnungsbaumaßnahmen im Westen unserer Stadt oder auch an den vorgesehenen Bau der neuen Grundschule direkt an der Cerveteriestraße, muss ganz klar von einem weiteren Ansteigen der Verkehrsdichte ausgegangen werden. In unmittelbarer Nähe zur genannten Kreuzung „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße“ treten zudem auch wichtige und den Verkehrsablauf beeinflussende Veränderungen ein. So wird gerade die Zufahrtsstraße für den neuen Standort unserer Stadtwerke erstellt. Diese wird zudem zukünftig auch zur Erschließung des Wohnbaugebietes „IGEWO“ dienen. In dem Bereich westlich der Cerveteristraße in der Rothschwaigerstraße, in der sich heute fast nur Fußgänger und Radfahrer bewegen, befinden sich nach Inbetriebnahme des Neubaus der Stadtwerke die zukünftigen Besucherparkplätze. Dadurch erhöht sich der Verkehr in diesem eher ruhigen Straßenteil im Verhältnis zum heutigen Istzustand schon merklich. Und der Verkehr nimmt nochmals stark zu, wenn das Sportzentrum III gebaut und über diesen Straßenabschnitt verkehrstechnisch angeschlossen wird. Dies alles hat Auswirkungen auf die zukünftige Funktionsfähigkeit der Kreuzung „Cerveteristraße / Rothschwaigerstraße“. Dies gilt aber nicht nur für den motorisierten Verkehr. Die Kreuzung ist schließlich auch ein wichtiger Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer und sie ist Teil eines Schulweges, der durch den Bau der neuen Schule an Wichtigkeit noch zunehmen wird. Wir sollten also nicht warten, bis uns die Entwicklung überrollt, sondern frühzeitig die sich anbahnenden Probleme angehen und einen Umbau / eine Anpassung der Kreuzung an die Erfordernisse vornehmen. Daher bitten wir um Vorstellung der vorgesehen Kreuzungsplanung.

Von |2019-01-28T02:15:08+01:00Montag, Januar 28, 2019|

Wie gut funktioniert der Winterdienst in Fürstenfeldbruck?

Wie gut funktioniert der Winterdienst in Fürstenfeldbruck? Der Chef des Bauhofes soll in der nächsten UVT-Sitzung am 06.02.2019 berichten. In einem Schreiben hat sich diesbezüglich der Verkehrsreferent an den Oberbürgermeister gewand. Auf der Tagesordnung der Ausschußsitzung steht das Thema aktuell noch nicht. Hoffen wir, das es unter Verschiedenes behandelt wird. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Raff, über die sozialen Medien sind mir eine große Anzahl von Beschwerden über das Schneeräumen der städtischen Straßen in den letzten 14 Tagen zugetragen worden. Natürlich weiß ich, dass die Mitarbeiter des Bauhofes unentwegt im Einsatz waren. Dafür gilt Ihnen Dank und ich möchte diese Arbeit auch nicht kritisieren. Trotzdem kann es nicht sein, dass doch auch relativ wichtige innerstädtische Nebenstraßen überhaupt nicht geräumt wurden. Als Beispiel sei hier die Holzstraße genannt, wodurch z.B. auch der Müll in dieser Straße nicht abgeholt werden konnte. Ich bitte Sie daher um Veranlassung, dass der Peter Langenegger als Chef des Bauhofes seine Sicht über das Funktionieren des Winterdienstes im nächsten UVT-Ausschuss den Mitgliedern gegenüber darlegt. Dabei gilt es grundsätzlich herauszufinden, ob hier eventuell ein systemisches Problem beim Winterdienst vorliegt, ggf. fehlendes Personal oder fehlende Technik, oder ob ein unglückliches Zusammentreffen mehrerer Faktoren den Ausschlag gegeben hat. Denn auch mit der Stärke und der Dauer des Schneefalls jedenfalls müssen wir in Fürstenfeldbruck wohl auf Grund des Klimawandels öfters rechnen. Unabhängig von dem Bericht im Ausschuss und vielleicht daraus resultierende Maßnahmen wäre es gut, zumindest in nächster Zeit beim Winterdienst die Holzstraße besonders im Auge zu behalten. Mit freundlichen Grüßen, Mirko Pötzsch Mitglied des Stadtrates, Referent für Verkehr

Von |2019-01-28T01:59:38+01:00Montag, Januar 28, 2019|

Errichtung von sicheren Radstationen an den S-Bahnhöfen FFB und Buchenau!

Endlich aktiv werden bei der Errichtung von Radstationen an den S-Bahnhöfen FFB und Buchenau! Bund verspricht Förderung ab 2018, daher jetzt SPD-Antrag von 2008 aufgreifen! Nicht immer finden gute Ideen sofort eine Mehrheit und man muss mit Geduld an der Sache dranbleiben! Vor kurzer Zeit hat das Bundesministerium für Umwelt eine gemeinsame Bike+Ride-Offensive mit der Deutschen Bahn für 2019 angekündigt. Ziel ist es, bis zu 100.000 zusätzliche Bike+Ride-Plätze deutschlandweit bis Ende 2022 zu installieren.     Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion (gemeinsam mit der Fraktion von Die Partei & Frei) sich mittels einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Fürstenfeldbruck gewandt. Denn schon 2008 hatte die SPD-Fraktion die Schaffung von Radstationen / Fahrradparkhäuser an beiden S-Bahnbahnhöfen (Buchenau und Fürstenfeldbruck) beantragt. Dieser Antrag ist bis heute nicht abschließend behandelt worden.        Auf Grund der jetzt angekündigten Förderungsmöglichkeiten und damit einer möglichen Kostenübernahme seitens des Bundes von ca. 40% bei der Schaffung solcher Radverkehrsanlagen, sehen beide Fraktionen einen geeigneten Zeitpunkt, an den Antrag zu erinnern und nach hoffentlich positiver Abstimmung im zuständigen UVT-Ausschuss dessen Umsetzung rasch anzugehen. Aufgestellt: Fürstenfeldbruck, den 17.12.2018 Mirko Pötzsch Stadtrat und Verkehrsreferent

Von |2018-12-18T18:00:21+01:00Dienstag, Dezember 18, 2018|

SPD-Antrag auf Querungshilfe in der Holzhofstrasse

"Der Stadtrat beschließt die Umgestaltung der aktuell bestehenden und bepflanzten Fahrbahnabgrenzung im Einmündungsbereich der Holzhofstraße zur Schöngeisinger Straße zu einer für Fußgänger gut nutzbaren Querungshilfe. Es ist dabei zu prüfen, ob die Querungshilfe ggf. als Fußgängerüberweg ausgeführt werden kann."    Begründung: Der motorisierte Straßenverkehr in der gesamten Innenstadt ist nach wie vor sehr hoch. Je nach Straßenbreite, kann das Queren der Fahrbahnen, um von einer Straßenseite zur anderen zu gelangen, gerade für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen oder auch für Mütter mit Kinderwagen, etc. besonders zu Spitzenzeiten ein gefährliches Risiko darstellen. Daher ist es umso wichtiger, hier mit baulichen Einrichtungen mehr Sicherheit zu schaffen.      Die Holzhofstraße ist im Einmündungsbereich zur Schöngeisinger Straße sehr breit. Daher gestaltet sich der Weg für Fußgänger, wenn sie auf der Nordseite der Schöngeisinger Straße laufen und die Einmündung in die Holzhofstraße queren, verhältnismäßig lang. Selbst wenn kein Fußgängerüberweg möglich ist, eine Mittelinsel als Querungshilfe würde die Situation erheblich verbessern. Denn dann müsste man sich immer nur auf eine Fahrbahn konzentrieren, der zurückzulegende Weg bis zu einem sicheren Standort halbiert sich und dadurch sinkt das Unfallrisiko.    Diese Querungshilfe kann nicht nur eine wichtige Fußgänger-Unterstützung für die Allgemeinheit darstellen, sondern auch besonders die Bewohner der Holzhofstraße 8-16 unterstützen. Denn deren Fußwegverbindung Richtung Innenstadt funktioniert aktuell gesichert nur über die Zebrastreifen am Kreisverkehr Landsbergerstraße. Die Wegeverbind- ung südlich führt dagegen nur über die vielbefahrene Schöngeisingerstraße. Für deren Überquerung steht zwar ein Zebrastreifen zur Verfügung, aber eben genau auf der anderen Seite der Holzhofstraße. Keine gute Situation für Fußgänger und genau hier würde die neue Querungshilfe helfen. Mit freundlichen Grüßen, Mirko Pötzsch Mitglied des Stadtrates, Referent für Verkehr Antrag vom 20.11.2018

Von |2018-11-25T19:14:10+01:00Sonntag, November 25, 2018|

Antrag zum S4-Ausbau!

Antrag von der Fraktionen von Die Partei und Frei und der SPD: 1. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat über die aktuell der Stadt Fürstenfeldbruck vorliegenden Informationen zum Planungsstand des Ausbaus. Er informiert darüber hinaus, welche Stellungnahmen seitens der Stadt gegenüber der Deutschen Bahn, dem Eisenbahnbundesamt und der Bayerischen Staatsregierung seit 2014 getroffen wurden und inwieweit die Stadt grundsätzlich in die Ausbauplanungen der S-Bahnstrecke eingebunden ist. 2. Der Stadtrat fasst den Beschluss: „Die Stadt Fürstenfeldbruck fordert einen zukunftsfähigen Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ von Pasing bis vorerst Fürstenfeldbruck. Dieser ist zeitgleich abzuschließen mit Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke. Zukunftsfähig bedeutet dabei viergleisig, d.h. zwei Gleise für die S-Bahn und zwei Gleise für den Regional-, Fern- und Güterverkehr. Die aktuell vorgesehene Dreigleisigkeit ist für die Stadt Fürstenfeldbruck nur dann akzeptabel, wenn dieser Ausbau eine Technik- und Platzvorhaltung für die unkomplizierte Möglichkeit des Legens eines vierten Gleises berücksichtigt.“.      3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den unter „2.“ gefassten Beschluss den Verantwortlichen beim Eisenbahnbundesamt, bei der Deutschen Bahn und der zuständigen neuen Ministerin / dem neuen Minister der Bayerischen Staatsregierung mitzuteilen und sich aktiv für die Umsetzung des Beschlusses einzusetzen. 4. Der Stadtrat beschließt zudem, dass die Stadt Fürstenfeldbruck weiterhin die Bürgerinitiative „S4-Ausbau jetzt“ aktiv in ihrer Arbeit unterstützt. Begründung: Der Ballungsraum München wächst, die Verkehrsdichte und damit die Probleme auf der Straße nehmen eher zu wie ab. Daher ist auch eine besonders gute S-Bahnverbindung für die Stadt Fürstenfeldbruck von enormer Bedeutung. Gut bedeutet, kurzer Takt, ausreichend Platz und Zuverlässigkeit. Wie wir alle wissen, kann diese Kriterien die Deutsche Bahn im S-Bahnsystem aktuell nicht einhalten, immer wiederkehrende Probleme sind an der Tagesordnung. U.a. der Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ ist daher dringend notwendig. Leider ziehen sich die Planungen hin und es ist aktuell aus nicht nachvollziehbaren Gründen nur ein dreigleisiger Ausbau bis Eichenau vorgesehen. Hier sollte sich die Stadt Fürstenfeldbruck klar dagegen als nicht ausreichend positionieren, vorhandene Mitstreiter in der Sache, wie z.B. die Bürgerinitiative „S4-Ausbau jetzt“, weiter aktiv unterstützen und auch sich ggf. mit anderen, betroffenen Kommunen entlang der S4 zusammenschließen. Wenn man schon ausbaut, dann richtig! Denn der Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ sollte sich auch zukunftsfähig gestalten, so dass über das aktuelle Fahrplankonzept hinaus z.B. in ein paar Jahren die S-Bahnen im 10-Minuten-Takt und zusätzliche Regional- und Fernzüge reibungslos auf der Strecke fahren können. Schafft man dies mit einer Dreigleisigkeit? Bestimmt nicht, ist doch erwiesen, ein drittes Gleis erzeugt gegenüber 2 Gleisen nur eine Kapazitätserhöhung um ca. 30%. Fürstenfeldbruck. den 12.11.2018 Antragsteller: Alexa Zierl & Mirko Pötzsch

Von |2018-11-17T22:32:38+01:00Samstag, November 17, 2018|

SPD setzt sich für verbesserte Zuschauerinformationen ein!

In einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Fürstenfeldbruck setzt sich die SPD-Fraktion für eine verbesserte Informierung der Zuschauer während der Stadtrats- und Ausschusssitzungen ein. Verkehrsreferent Mirko Pötzsch schreibt darin: „In Stadtratssitzungen, aber auch in verschiedenen Ausschusssitzungen, fällt immer wieder auf, dass das für die Zuschauer zum Verstehen der Debatte enorm wichtige Informationsmittel „Beamer“ recht sparsam eingesetzt wird. Stadträte, Beiräte und Presse erhalten ja vorher die Unterlagen und sollten daher wissen, worüber bei den einzelnen Tagesordnungspunkten gesprochen wird. Die Zuschauer dagegen besitzen diese Sitzungsunterlagen in der Regel nicht. Und es kann aus meiner Sicht auch nicht vorausgesetzt werden, dass die Zuschauer sich die Unterlagen im Vorfeld der Sitzungen von der Homepage der Stadt herunterladen.“ Und weiter: „Ich wende mich daher mit diesem Schreiben an Sie mit der Bitte, das seitens der Verwaltung ein grundsätzliches Konzept (ein Standard) ausgearbeitet wird, wie die Zuschauer während der Sitzungen besser und möglichst optimal informiert werden können. Damit meine ich, dass z.B. immer der TOP angezeigt wird und dazu die Beschlussvorlage inkl. zum Verständnis wichtiger Angaben (ggf. ein Antrag, Skizzen, Zeichnungen, Tabellen, etc.). Dies sollte in der heutigen Zeit technisch eigentlich kein Problem darstellen und auch keinen großen Mehraufwand bedeuten. Zum Antrag erheben möchte die SPD die Anregung nicht, schließlich sollte Transparenz und gute Öffentlichkeitsarbeit das Anliegen des gesamten Stadtrates und auch der Verwaltung sein." Aufgestellt: Fürstenfeldbruck, den 09.11.2018 Mirko Pötzsch Stadtrat und Verkehrsreferent

Von |2018-11-09T18:42:35+01:00Freitag, November 9, 2018|

Antrag zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs Buchenau

„BBV“, „Die Partei und Frei“ und die „SPD“ haben gemeinsam folgenden Antrag gestellt: 1. Informierung des Stadtrates, warum die Unterlagen über den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Buchenau nicht in den Stadtratsgremien behandelt worden sind. 2. Mitteilung seitens der Stadtverwaltung im Stadtrat darüber, welche Stellungnahme die Stadtverwaltung bezüglich den Unterlagen über den Planfeststellungsbeschluss gegenüber dem Eisenbahnbundesamt und der Deutschen Bahn abgegeben hat. 3. Vorstellung der Unterlagen über den Planfeststellungsbeschluss durch Vertreter der Deutschen Bahn im Stadtrat, auch unter Beteiligung der Senioren- und Behinderten-Beiräte der Stadt, und mit anschließender Diskussion, inkl. Information über das Projekt im Allgemeinen (z.B. Zeitablauf, Baustraßen, zu erwartende Beeinträchtigungen für die S-Bahnnutzer im Bahnbetrieb, für die Anwohner im Bauablauf). 4. Vorstellung der Entwurfsplanung der Wegeverbindung vom Südbahnsteig zum Buchenauer Platz (Planung und Ausführung Eigenleistung der Stadt, nicht Aufgabenbestandteil der Deutschen Bahn), Diskussion und Abstimmung. 5. Vorstellung des Projektes „Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Buchenau“ der breiten Öffentlichkeit im Rahmen von Sonderveröffentlichungen im Rathausreport, auf der Internetseite der Stadt, Druck von Flyern und einer Bürgerveranstaltung im Brucker Westen. Leider wurden die Unterlagen über den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Buchenau weder im UVT, noch im PBA oder gar im Stadtrat vorgestellt. Es wurden noch nicht einmal die Stadträte, die Beiräte der Stadt Fürstenfeldbruck oder gar das damalige Aktionsbündnis „Bahnhof Buchenau barrierefrei“ über das Auslegen der Unterlagen informiert. Einzig dem Rathausreport konnte man eine Information entnehmen. Aber was nützt diese, wenn die Frist zur Einsichtnahme am Erscheinungstag des Rathausreportes endet?     Die Baumaßnahme ist jedenfalls für Fürstenfeldbruck und besonders für die S-Bahnnutzer im Brucker Westen / Buchenau eine zu wichtige Baumaßnahme, ohne dass der Stadtrat sich mit dieser nicht noch einmal vor Baubeginn (geplant 1. Quartal 2019) beschäftigt und ohne dass die Öffentlichkeit nicht noch einmal entsprechend informiert wird. Zudem gibt es erkennbar bei einigen Planungsdetails, wie z.B. dem barrierefreien Zugang zum Nordbahnsteig und dessen fehlende Überdachung, doch noch Optimierungsbedarf. Auf welchem Wege hier allerdings noch Änderungen möglich sind, muss geprüft werden. Ebenso fehlt in den Planungen der Deutschen Bahn die barrierefreie Wegeverbindung vom Südbahnsteig zum Buchenauer Platz.     Diese ist wohl absprachegemäß im Rahmen des Bahnhofumbaus eine Eigenleistung der Stadt Fürstenfeldbruck. Aber natürlich gehört die städtische Planung dafür in die Umbauplanung der Deutschen Bahn integriert. Bedingt durch den anvisierten Baubeginn „1.Quartal 2019“ seitens der Deutschen Bahn ist es jetzt höchste Zeit, die Planung der Wegeverbindung im Detail den Stadtratsgremien und der Öffentlichkeit vorzustellen. Wichtig vor allem auch deshalb, damit im weiteren Planungs- und Ausführungsablauf es zu keinem Verzug kommt. i.A. Mirko Pötzsch eingereicht am 03.11.2018   

Von |2018-11-07T17:08:25+01:00Mittwoch, November 7, 2018|
Deine Wahl! 15.März - SPD