Die „Garagenlandschaft“ nördlich des Rathauses zwischen Rathaus-Parkplatz und Phillipp-Weiss-Straße soll zugunsten eines Wohnungsbaus verschwinden, ein durchaus löbliches Ansinnen. Auf diese Weise kann hier nämlich auch eine Fuß- und Radwegeverbindung zum Stadtzentrum abseits der viel befahrenen Augsburger Straße geschaffen werden. Um diese sinnvoll auszugestalten, hatte die SPD ursprünglich beantragt, die Stadt möge ein mögliches Vorkaufsrecht ausüben und hier selbst tätig werden, auch vor dem Hintergrund einer anstehenden Umbauerweiterung des Rathauses. Dafür haben wir jedoch keine Mehrheit gefunden. Stattdessen hatte der Stadtrat in seiner Januarsitzung 2017 beschlossen, auf dem betroffenen Areal eine Fläche anzukaufen, um dort auf eigene Kosten eine Fuß- und Radwegverbindung zu errichten.

Das weitere Bauvorhaben liegt nun in Händen privater Bauherren. Dazu hatten der Planungs- und Bauausschuss und nachfolgend auch der Stadtrat beschlossen, eine Genehmigung nach §34 BauGB in Aussicht zu stellen für den Fall, dass deutlich formulierte Grundanforderungen in der Ausführung durchgeführt würden. Unter diesen Umständen würde der PBA aus Vereinfachungsgründen darauf verzichten, eine alternativ mögliche und sinnvolle, für den Bauwerber aber das Projekt verzögernde Bauleitplanung für den gesamten Bereich weiter zu verfolgen. Daraus ergibt sich eindeutig, dass der PBA sich eine sachliche Prüfung des konkreten Bauantrags vorbehält, um auf dessen Grundlage zu entscheiden, ob er ein Bauleitverfahren beginnen möchte oder diese Vorlage für ausreichend hält, um eigene stadtplanerische Vorstellungen ohne Bauleitverfahren umzusetzen.

Jetzt hat OB Raff das entsprechende Baugesuch in der Stadtratssitzung vom 27.2.2018 als „Information“ vorgestellt mit der Absicht, dieses ohne weitere Beteiligung der Gremien in der vereinfachten Form nach §34 BauGB auf dem Verwaltungsweg zu genehmigen. Dabei werden dem Bauwerber im Vergleich zur ursprünglich vorgestellten Form kleinere, aber lukrative Verbesserungen zugestanden, zugleich errichtet dieser die Wegeverbindung (die er zur Erschließung der Wohnanlagen ohnehin benötigt) selbst. Zur rechtlichen Absicherung dieser Verbindung als zukünftig öffentlichen Weg konnte oder wollte der OB im Rahmen der Information aber nichts sagen.

Die so mögliche Entlastung des Stadtsäckels ist dabei unbestritten. Die zentrale Bedeutung der Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer aber auch. Nach der vorgestellten Planung wird diese nicht nur deutlich schmäler als gewollt (was vorhersehbare Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern verursacht). Sie führt auch in einem Zick-Zack-Kurs zum Rathaushof, der wenig attraktiv für Radfahrer sein dürfte und mehr dem vorhandenen „Schleichweg“ zwischen Telekom-Gebäude am Volksfestplatz und Pucher Straße ähnelt als einem durch Neubau zukunftsfähig zu gestaltenden öffentlichen Weg.

In jedem Fall hat der Stadtrat zu entscheiden und nicht der OB und seine Verwaltung, ob er an seiner beschlossenen Planung einer selbst zu errichtenden Verbindung festhalten will oder ob ihm das vorgetragene „Verhandlungsergebnis“ genügt. Mit Schreiben vom 2. März 2018 hat deswegen der stv. Fraktionsvorsitzende Walter Schwarz den OB deutlich aufgefordert, bei der Fortführung dieses Projekts wieder auf den gemeinsamen Boden vorhandener Beschlußlage zurückzukehren und dazu auch Unterstützer aus den Reihen von BBV und „PARTEI&frei“ gefunden:

„Den Unterzeichnern geht es gar nicht darum, das Baugesuch als solches grundsätzlich in Frage zu stellen. Aber Beschlüsse des Stadtrats bzw. seiner Ausschüsse müssen sowohl durch Sie als auch durch die Verwaltung eingehalten werden. Dagegen wird in diesem Fall eindeutig verstoßen, denn der entsprechende PBA-Beschluß wird nicht umgesetzt. Des weiteren haben Sie den Stadtrat nicht darüber unterrichtet, daß der Beschluß des Stadtrates vom Januar 2017 in gleicher Sache, nicht umgesetzt wird, bzw. warum dies so gehandhabt wird.

Ohne weitere Spiegelfechtereien wäre das Problem am Einfachsten dadurch zu lösen, dieses Thema auf die TO der nächsten PBA-Sitzung zu setzen und bis dahin keine Genehmigung zu erteilen. Dazu fordern wir Sie auf,denn das entspräche der aktuellen Beschlusslage. Sollten Sie dem nicht folgen können, behalten wir uns rechtsaufsichtliche Schritte vor.“