Fürstenfeldbruck

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Ist die aktuelle Sportförderung sinnvoll?

Ist die aktuelle Sportförderung sinnvoll? Wir denken, darüber sollte man offen und ohne Scheuklappen diskutieren. Daher hatte die SPD-Fraktion 2017 in einem Antrag gefordert, über den aktuellen Umgang mit staatlicher Sportförderung grundsätzlich nachzudenken. Das war noch vor den realsatirischen Vorgängen um die drohende Insolvenz des SCF. Wenn aktuell Fördermittel beantragt werden sollen, geschieht nämlich Folgendes: Förderung können nur Sportvereine beantragen, die selbst als Bauherr auftreten und die dann selber mindestens 25 Jahre unbeschränkt über „ihre“ Anlagen verfügen werden. Kaum ein Sportverein verfügt aber über solche Millionenbeträge. Eine Stadt wie Fürstenfeldbruck möchte aber natürlich ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen. Also gewährt sie diesen Vereinen „Zuschüsse“, bürgt für die zum Bau notwendig aufzunehmenden Darlehen und gewährt Zwischenfinanzierungen, bis die meist frühestens fünf Jahre später fließenden Fördermittel beim Verein ankommen. So war es auch z.B. beim SCF. Der hatte nämlich die ausgeführten Leistungen schlicht nicht abgerechnet, deswegen auch keine Förderzahlungen erhalten, die die Stadt aber vorgestreckt hatte. Die Stadt hatte also nur die Wahl, entweder die Vorleistung in den Wind zu schießen oder aber den Verein mit Aufschieben von Darlehenszahlungen am Leben zu erhalten, um wenigstens die Fördermittel noch erhalten zu können. Die möglichen Fördergelder sind wiederum sehr restriktiv geregelt. Am Beispiel des aktuell diskutierten Sportzentrum III zeigt sich, dass der Förderbetrag summa summarum bei etwa 10% der gesamten Bausumme liegt. Die restlichen 90% bezahlt auf verwinkelten Wegen letztlich immer die Stadt. Im Gegenzug darf sie für 25 Jahre nicht auf ihr eigentlich selbst finanziertes Eigentum zugreifen. Zusätzlich hat sich nach unserer Nachprüfung herausgestellt, dass eine solche Unterstützung seitens der Stadt mit deren eigenen Richtlinien aktuell gar nicht zu vereinbaren ist. Übertragen auf das Beispiel Sportzentrum III würde das nämlich bedeuten, dass die Stadt unterm Strich 4,85 Mio. € für eine Sportanlage selbst investiert, die ihr aber auf die nächsten 25 Jahre nicht gehören wird und auf deren Belegung und Nutzung sie ausdrücklich keinen Einfluss haben wird. Und dies, um „nur“ um Fördergelder in Höhe von evtl. 450.000€ evtl. abschöpfen zu können. Die beteiligten Sportvereine verschulden sich, weil sie ja auf dem Papier Bauherren sind. Sobald diese wegen solcher Verschuldungen in Schieflage geraten, muss ohnehin wieder der Steuerzahler eintreten, um die Gesamtinvestition nicht zu gefährden. Sportförderungsgelder in Anspruch zu nehmen, kann also durchaus Sinn machen, wenn einzelne Vereine kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen möchten. Hier sollte die Stadt auch entsprechend ihrer Förderrichtlinien unterstützen. Planung und Umsetzung eines angedachten Sportzentrums mit einem Bauvolumen von fast 6 Mio.€ (in einer kleinen Variante) betreffen aber Größenordnungen, die schlicht nicht in die Hände eines Sportvereins gegeben werden sollten, der in seiner Struktur auf Zahlen dieser Größenordnung gar nicht ausgelegt ist. Damit soll keinesfalls allen Brucker Sportvereinen unterstellt werden, sie würden dieselbe Unzuverlässigkeit aufweisen wie ein SCF. Es geht einfach um folgende Grundsätzlichkeit: Wenn die Stadt eigentlich aus Eigenmitteln ein Sportzentrum baut, müsste dies prinzipiell auch allen Bürgern, und eben nicht nur den entsprechenden Vereinsmitgliedern, zugutekommen können. Fingiert sie aber eine andere Bauherrenschaft, „schenkt“ sie im Ergebnis dem jeweiligen Verein auf 25 Jahre dieses Gut. Das [...]

Von |2019-03-12T21:49:01+01:00Dienstag, März 12, 2019|

Gestaltung der Kreuzungssituation „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße“

Antrag: Bericht über die vorgesehene Gestaltung der Kreuzungssituation „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße“ In der Stadtpolitik sollte es immer wichtig sein, vorausschauend zu planen und zu gestalten und nicht abzuwarten, bis ggf. entstehende Probleme einen überrollen. In dem Sinne hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, dass der Oberbürgermeister in den zuständigen Ausschüssen (Verkehr + Planung) über vorgesehene Gestaltung der Kreuzungssituation „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße" berichten läßt. Hintergrund ist natürlich, sollte eine Planung bisher nicht vorliegen, dass der Planungsprozess angestossen wird. Die Verwaltung stellt in den zuständigen Ausschüssen „UVT - Umwelt, Verkehr,- und Tiefbau“ und „Planungs- und Bau“ den Stand der Planung für die Gestaltung der Kreuzungssituation „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße“ vor. Begründung: Die Verkehrsdichte ist bedingt durch den motorisierten Verkehr auf der Cerveteristraße heute schon relativ hoch. Dies gilt auch für die Rothschwaigerstraße. Denkt man nun an die geplanten bzw. sich schon in der Umsetzung befindlichen Wohnungsbaumaßnahmen im Westen unserer Stadt oder auch an den vorgesehenen Bau der neuen Grundschule direkt an der Cerveteriestraße, muss ganz klar von einem weiteren Ansteigen der Verkehrsdichte ausgegangen werden. In unmittelbarer Nähe zur genannten Kreuzung „Cerveteristraße/Rothschwaigerstraße“ treten zudem auch wichtige und den Verkehrsablauf beeinflussende Veränderungen ein. So wird gerade die Zufahrtsstraße für den neuen Standort unserer Stadtwerke erstellt. Diese wird zudem zukünftig auch zur Erschließung des Wohnbaugebietes „IGEWO“ dienen. In dem Bereich westlich der Cerveteristraße in der Rothschwaigerstraße, in der sich heute fast nur Fußgänger und Radfahrer bewegen, befinden sich nach Inbetriebnahme des Neubaus der Stadtwerke die zukünftigen Besucherparkplätze. Dadurch erhöht sich der Verkehr in diesem eher ruhigen Straßenteil im Verhältnis zum heutigen Istzustand schon merklich. Und der Verkehr nimmt nochmals stark zu, wenn das Sportzentrum III gebaut und über diesen Straßenabschnitt verkehrstechnisch angeschlossen wird. Dies alles hat Auswirkungen auf die zukünftige Funktionsfähigkeit der Kreuzung „Cerveteristraße / Rothschwaigerstraße“. Dies gilt aber nicht nur für den motorisierten Verkehr. Die Kreuzung ist schließlich auch ein wichtiger Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer und sie ist Teil eines Schulweges, der durch den Bau der neuen Schule an Wichtigkeit noch zunehmen wird. Wir sollten also nicht warten, bis uns die Entwicklung überrollt, sondern frühzeitig die sich anbahnenden Probleme angehen und einen Umbau / eine Anpassung der Kreuzung an die Erfordernisse vornehmen. Daher bitten wir um Vorstellung der vorgesehen Kreuzungsplanung.

Von |2019-01-28T02:15:08+01:00Montag, Januar 28, 2019|

Wie gut funktioniert der Winterdienst in Fürstenfeldbruck?

Wie gut funktioniert der Winterdienst in Fürstenfeldbruck? Der Chef des Bauhofes soll in der nächsten UVT-Sitzung am 06.02.2019 berichten. In einem Schreiben hat sich diesbezüglich der Verkehrsreferent an den Oberbürgermeister gewand. Auf der Tagesordnung der Ausschußsitzung steht das Thema aktuell noch nicht. Hoffen wir, das es unter Verschiedenes behandelt wird. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Raff, über die sozialen Medien sind mir eine große Anzahl von Beschwerden über das Schneeräumen der städtischen Straßen in den letzten 14 Tagen zugetragen worden. Natürlich weiß ich, dass die Mitarbeiter des Bauhofes unentwegt im Einsatz waren. Dafür gilt Ihnen Dank und ich möchte diese Arbeit auch nicht kritisieren. Trotzdem kann es nicht sein, dass doch auch relativ wichtige innerstädtische Nebenstraßen überhaupt nicht geräumt wurden. Als Beispiel sei hier die Holzstraße genannt, wodurch z.B. auch der Müll in dieser Straße nicht abgeholt werden konnte. Ich bitte Sie daher um Veranlassung, dass der Peter Langenegger als Chef des Bauhofes seine Sicht über das Funktionieren des Winterdienstes im nächsten UVT-Ausschuss den Mitgliedern gegenüber darlegt. Dabei gilt es grundsätzlich herauszufinden, ob hier eventuell ein systemisches Problem beim Winterdienst vorliegt, ggf. fehlendes Personal oder fehlende Technik, oder ob ein unglückliches Zusammentreffen mehrerer Faktoren den Ausschlag gegeben hat. Denn auch mit der Stärke und der Dauer des Schneefalls jedenfalls müssen wir in Fürstenfeldbruck wohl auf Grund des Klimawandels öfters rechnen. Unabhängig von dem Bericht im Ausschuss und vielleicht daraus resultierende Maßnahmen wäre es gut, zumindest in nächster Zeit beim Winterdienst die Holzstraße besonders im Auge zu behalten. Mit freundlichen Grüßen, Mirko Pötzsch Mitglied des Stadtrates, Referent für Verkehr

Von |2019-01-28T01:59:38+01:00Montag, Januar 28, 2019|

Errichtung von sicheren Radstationen an den S-Bahnhöfen FFB und Buchenau!

Endlich aktiv werden bei der Errichtung von Radstationen an den S-Bahnhöfen FFB und Buchenau! Bund verspricht Förderung ab 2018, daher jetzt SPD-Antrag von 2008 aufgreifen! Nicht immer finden gute Ideen sofort eine Mehrheit und man muss mit Geduld an der Sache dranbleiben! Vor kurzer Zeit hat das Bundesministerium für Umwelt eine gemeinsame Bike+Ride-Offensive mit der Deutschen Bahn für 2019 angekündigt. Ziel ist es, bis zu 100.000 zusätzliche Bike+Ride-Plätze deutschlandweit bis Ende 2022 zu installieren.     Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion (gemeinsam mit der Fraktion von Die Partei & Frei) sich mittels einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Fürstenfeldbruck gewandt. Denn schon 2008 hatte die SPD-Fraktion die Schaffung von Radstationen / Fahrradparkhäuser an beiden S-Bahnbahnhöfen (Buchenau und Fürstenfeldbruck) beantragt. Dieser Antrag ist bis heute nicht abschließend behandelt worden.        Auf Grund der jetzt angekündigten Förderungsmöglichkeiten und damit einer möglichen Kostenübernahme seitens des Bundes von ca. 40% bei der Schaffung solcher Radverkehrsanlagen, sehen beide Fraktionen einen geeigneten Zeitpunkt, an den Antrag zu erinnern und nach hoffentlich positiver Abstimmung im zuständigen UVT-Ausschuss dessen Umsetzung rasch anzugehen. Aufgestellt: Fürstenfeldbruck, den 17.12.2018 Mirko Pötzsch Stadtrat und Verkehrsreferent

Von |2018-12-18T18:00:21+01:00Dienstag, Dezember 18, 2018|

SPD-Antrag auf Querungshilfe in der Holzhofstrasse

"Der Stadtrat beschließt die Umgestaltung der aktuell bestehenden und bepflanzten Fahrbahnabgrenzung im Einmündungsbereich der Holzhofstraße zur Schöngeisinger Straße zu einer für Fußgänger gut nutzbaren Querungshilfe. Es ist dabei zu prüfen, ob die Querungshilfe ggf. als Fußgängerüberweg ausgeführt werden kann."    Begründung: Der motorisierte Straßenverkehr in der gesamten Innenstadt ist nach wie vor sehr hoch. Je nach Straßenbreite, kann das Queren der Fahrbahnen, um von einer Straßenseite zur anderen zu gelangen, gerade für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen oder auch für Mütter mit Kinderwagen, etc. besonders zu Spitzenzeiten ein gefährliches Risiko darstellen. Daher ist es umso wichtiger, hier mit baulichen Einrichtungen mehr Sicherheit zu schaffen.      Die Holzhofstraße ist im Einmündungsbereich zur Schöngeisinger Straße sehr breit. Daher gestaltet sich der Weg für Fußgänger, wenn sie auf der Nordseite der Schöngeisinger Straße laufen und die Einmündung in die Holzhofstraße queren, verhältnismäßig lang. Selbst wenn kein Fußgängerüberweg möglich ist, eine Mittelinsel als Querungshilfe würde die Situation erheblich verbessern. Denn dann müsste man sich immer nur auf eine Fahrbahn konzentrieren, der zurückzulegende Weg bis zu einem sicheren Standort halbiert sich und dadurch sinkt das Unfallrisiko.    Diese Querungshilfe kann nicht nur eine wichtige Fußgänger-Unterstützung für die Allgemeinheit darstellen, sondern auch besonders die Bewohner der Holzhofstraße 8-16 unterstützen. Denn deren Fußwegverbindung Richtung Innenstadt funktioniert aktuell gesichert nur über die Zebrastreifen am Kreisverkehr Landsbergerstraße. Die Wegeverbind- ung südlich führt dagegen nur über die vielbefahrene Schöngeisingerstraße. Für deren Überquerung steht zwar ein Zebrastreifen zur Verfügung, aber eben genau auf der anderen Seite der Holzhofstraße. Keine gute Situation für Fußgänger und genau hier würde die neue Querungshilfe helfen. Mit freundlichen Grüßen, Mirko Pötzsch Mitglied des Stadtrates, Referent für Verkehr Antrag vom 20.11.2018

Von |2018-11-25T19:14:10+01:00Sonntag, November 25, 2018|

Antrag zum S4-Ausbau!

Antrag von der Fraktionen von Die Partei und Frei und der SPD: 1. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat über die aktuell der Stadt Fürstenfeldbruck vorliegenden Informationen zum Planungsstand des Ausbaus. Er informiert darüber hinaus, welche Stellungnahmen seitens der Stadt gegenüber der Deutschen Bahn, dem Eisenbahnbundesamt und der Bayerischen Staatsregierung seit 2014 getroffen wurden und inwieweit die Stadt grundsätzlich in die Ausbauplanungen der S-Bahnstrecke eingebunden ist. 2. Der Stadtrat fasst den Beschluss: „Die Stadt Fürstenfeldbruck fordert einen zukunftsfähigen Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ von Pasing bis vorerst Fürstenfeldbruck. Dieser ist zeitgleich abzuschließen mit Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke. Zukunftsfähig bedeutet dabei viergleisig, d.h. zwei Gleise für die S-Bahn und zwei Gleise für den Regional-, Fern- und Güterverkehr. Die aktuell vorgesehene Dreigleisigkeit ist für die Stadt Fürstenfeldbruck nur dann akzeptabel, wenn dieser Ausbau eine Technik- und Platzvorhaltung für die unkomplizierte Möglichkeit des Legens eines vierten Gleises berücksichtigt.“.      3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den unter „2.“ gefassten Beschluss den Verantwortlichen beim Eisenbahnbundesamt, bei der Deutschen Bahn und der zuständigen neuen Ministerin / dem neuen Minister der Bayerischen Staatsregierung mitzuteilen und sich aktiv für die Umsetzung des Beschlusses einzusetzen. 4. Der Stadtrat beschließt zudem, dass die Stadt Fürstenfeldbruck weiterhin die Bürgerinitiative „S4-Ausbau jetzt“ aktiv in ihrer Arbeit unterstützt. Begründung: Der Ballungsraum München wächst, die Verkehrsdichte und damit die Probleme auf der Straße nehmen eher zu wie ab. Daher ist auch eine besonders gute S-Bahnverbindung für die Stadt Fürstenfeldbruck von enormer Bedeutung. Gut bedeutet, kurzer Takt, ausreichend Platz und Zuverlässigkeit. Wie wir alle wissen, kann diese Kriterien die Deutsche Bahn im S-Bahnsystem aktuell nicht einhalten, immer wiederkehrende Probleme sind an der Tagesordnung. U.a. der Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ ist daher dringend notwendig. Leider ziehen sich die Planungen hin und es ist aktuell aus nicht nachvollziehbaren Gründen nur ein dreigleisiger Ausbau bis Eichenau vorgesehen. Hier sollte sich die Stadt Fürstenfeldbruck klar dagegen als nicht ausreichend positionieren, vorhandene Mitstreiter in der Sache, wie z.B. die Bürgerinitiative „S4-Ausbau jetzt“, weiter aktiv unterstützen und auch sich ggf. mit anderen, betroffenen Kommunen entlang der S4 zusammenschließen. Wenn man schon ausbaut, dann richtig! Denn der Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ sollte sich auch zukunftsfähig gestalten, so dass über das aktuelle Fahrplankonzept hinaus z.B. in ein paar Jahren die S-Bahnen im 10-Minuten-Takt und zusätzliche Regional- und Fernzüge reibungslos auf der Strecke fahren können. Schafft man dies mit einer Dreigleisigkeit? Bestimmt nicht, ist doch erwiesen, ein drittes Gleis erzeugt gegenüber 2 Gleisen nur eine Kapazitätserhöhung um ca. 30%. Fürstenfeldbruck. den 12.11.2018 Antragsteller: Alexa Zierl & Mirko Pötzsch

Von |2018-11-17T22:32:38+01:00Samstag, November 17, 2018|

SPD-Fraktion stellt Antrag zum Thema der verbesserten Verkehrssicherheit am Fuchsbogen, Bereich Einmündung in die Balduin-Helm-Straße

Die Situation für alle Verkehrsteilnehmer, sowohl für Fußgänger und Radfahrer wie auch für den KfZ-Verkehr (z.B. lange Wartezeiten, Rückstau), ist in der Straße „Am Fuchsbogen“, besonders im Bereich bei der Einmündung in die Balduin-Helm-Straße, unbefriedigend. Zudem wird der Verkehr besonders dann, wenn der Sulzbogen in den kommenden Jahren saniert wird und dieser dadurch gesperrt ist, noch weiter zunehmen. Schon vor Jahren sollte im Sinne einer besseren Verkehrssicherheit eigentlich etwas getan werden.   So wurde schon im Jahr 2010 vom damaligen Stadtrat Rainer Dieffenbach der Antrag gestellt auf Errichtung von zwei Kreisverkehrsanlagen. Der Stadtrat hatte damals entschieden, nur den Minikreisel an der Kreuzung „Am Fuchsbogen / Am Sulzbogen / Kurt-Huber-Ring“ zu errichten und anschließend die Funktionalität dieses Minikreisels und die verkehrliche Gesamtsituation zu beobachten. Seit 2011 ist der Minikreisel nun in Betrieb und seit dem, also aktuell seit 7 Jahren, wird beobachtet. Als SPD-Fraktion denken wir, dass diese Zeit ausreichend ist für eine reflektierende Entscheidung, ob ein zweiter Kreisel errichtet werden soll oder ob ggf. andere Maßnahmen für eine verbesserte Verkehrssicherheit sinnvoll erscheinen. Daher und vor dem Hintergrund der anstehenden Baumaßnahme „Am Sulzbogen“ haben wir den Antrag gestellt, den damaligen Beschluss vom 05.10.2010 endlich zu vollziehen.   Dies bedeutet, die Verwaltung informiert zeitnah den Stadtrat über die festgestellte, verkehrliche Situation und auf Basis dieser Angaben und einer fachlichen Empfehlung seitens der Verwaltung erfolgt eine Entscheidung pro oder contra hinsichtlich eines zweiten Minikreisels im Kreuzungsbereich „Am Fuchsbogen/Balduin-Helm-Straße“. Nicht zu vergessen natürlich ist in diesem Zusammenhang auch eine Beteiligung der Brucker Bürger aus dem Westen der Stadt, wie diese zu einer Minikreisel stehen. Schließlich sind sie die Hauptbetroffenen bzw. wären die Nutznießer der Maßnahme.

Von |2018-11-03T21:59:05+01:00Samstag, November 3, 2018|

Endlich aktiv werden bezüglich den Sportstätten im Fliegerhorst!

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur anstehenden Haushaltsberatung für das Jahr 2019 und dem Investitionsplan für die Jahre 2020 bis 2022 die folgenden Anträge: 1. Falls noch erforderlich, faßt die Stadt einen Grundsatzbeschluß des Inhalts, daß die Sportstätten des Fliegerhorstes, mit dem Abzug der OSLw 2021 oder 2022, durch die Stadt für die Sportvereine und die Bevölkerung von der BIMA erworben werden. 2. Das jetzt noch von der OSLw genutzte Sportgelände wird mit den Sportstätten, nach deren Abzug 2021/22 und der folgenden Übernahme durch die Stadt Fürstenfeldbruck, zum Sportzentrum II weiter entwickelt und baulich ergänzt. Mittel für die Planungen und weitere Maßnahmen dazu sollen ab dem Haushalt 2019 berücksichtigt werden. 3. In die Jahre 2020 bis 2022 werden Finanzmittel für die Übernahme der Fliegerhorst-Sportstätten im Haushalt eingestellt. Vorab 2019 bis 2021 für die Verhandlungen, Untersuchungen und Planungen, danach für die konkrete Übernahme, für die weitere bauliche Ausgestaltung und für den Unterhalt des neuen Sportzentrums. Begründung: Seit vielen Jahren ist es breiter Konsens im Stadtrat, daß die Sportstätten des Fliegehorstes, im Rahmen der Konversion des gesamten Geländes, von der Stadt übernommen werden sollen. Deshalb wurden auch, nach dem Bekanntwerden des kompletten Abzugs der Bundeswehr, die städtischen Planungen für das sogenannte "Sportzentrum II" mit einstimmigem Beschluß eingestellt. Sachlicher Anlaß war die Tatsache, daß fast alle für das geplante städtische Sportzentrum II vorgesehenen Neubauten im Fliegerhorst bereits vorhanden sind. Ansonsten hätte das bedeutet, die Anlagen im Fliegerhorst in einigen Jahren zu übernehmen – aber die gleichen Sportstätten mit städtischen Geld, vorher oder fast zeitgleich, noch einmal neu zu bauen. Aus reinen Vernunftsgründen hat der Stadtrat damals einstimmig davon Abstand genommen. Zur Klarheit eine kurze Aufzählung der wesentlichen Bauvorhaben im Sportzentrum II: Vierfachsporthalle, Hallenbad, Rasensportfeld mit Leichtathletikbereich, Tennisanlage, und weitere Aussenanlagen, die im Fliegerhorst hinzugefügt werden können. Alleine die Ersparnis durch den Wegfall des Baus der größeren Sportstätten läge bei 25 bis 30 Mio. Euro. Denn im Fliegerhorst gibt es eine Dreifach- und eine Einfachsporthalle, ein Hallenbad, sehr gute Tennisanlagen und ein Rasenstadion mit Leichathletikanlagen. Dazu kommt, daß die Sporthallen und das Hallenbad in den letztenJahren saniert wurden und in einem sehr guten Zustand sind. Und wenn die Stadt endlich aktiv wird und die Übernahme und ergänzenden Planungen, zusammen mit den Vereinen, in Angriff nimmt, könnte ein vorbildliches Sportzentrum II entstehen. Das natürlich auch noch Investitionen benötigt, aber insgesamt finanziell erschwinglich sein wird. Vom Zeitablauf her hat sich im letzten halben Jahr auch öffentlich konkretisiert, daß der komplette Abzug der Bundeswehr aus dem Fliegerhorst im Jahr 2023 geschehen soll. Von seiten der OSLw wurde, bei der letzten Veranstaltung, für den Umzug der Einrichtung ein Zeitfenster von 2021/2022 genannt.Dies ist entscheidend für die Verfügbarkeit der Sportstätten, die fast ausschließlich von der OSLw genutzt werden. Die von offizieller Seite zuletzt mehrfach genannten neuen konkreten Zeitangaben machen ein sofortiges Handeln für das neue Sportzentrum II im Fliegerhorst erforderlich. Das heißt für die SPD-Fraktion aber nicht, daß nun die zügige Umsetzung der kleinen Lösung des Sportzentrums III im Brucker Westen ins Hintertreffen gerät. Einstimmige und immer noch gültige Statdratsbeschlüsse dazu [...]

Von |2018-10-29T01:38:21+01:00Montag, Oktober 15, 2018|

SPD-Fraktion beantragt, das Thema „Konversion Fliegerhorst“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen!

Begründung: Es gibt drei wichtige Anlässe die nach unserer Überzeugung eine unverzügliche Behandlung dieses Themas im Stadtrat erforderlich machen. 1. Im Landratsamt fand nach dem einjährigen Planungs-Moratorium zum Thema "Konversion Fliegerhorst" eine Veranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse dieses Moratoriums statt. Darüber muß der Stadtrat auch formal infomiert werden. Der Neuigkeitswert ist sehr gering – aber gerade dadurch ist der Diskussionsbedarf um so größer. 2. Bei dieser Veranstaltung wurde mehrfach ganz klar die Angabe gemacht, die Bundeswehr verläßt den Standort Fliegehorst zum Ende des Jahres 2023. Die Vortragenden beriefen sich dabei auf konkrete Auskünfte der Bundeswehr aus den letzten Monaten. Sollte dies zutreffen, bisher ging man eher von 2026 aus, besteht die Gefahr, daß die Stadt 2023 ohne jegliches Konzept dasteht. 3. Der bei der Stadt für die Konversion zuständige Bereichsleiter hat sich einen anderen Arbeitgeber gesucht. Deshalb hängt das größte städtische Planungsvorhaben auch personell sozusagen in der Luft. Die Stadträte sind über die aktuellen Entwicklungen schnell und umfassend zu informieren, denn es droht eine blamable Entwicklung. Um diese zu vermeiden, muß das Thema ohne Zeitverlust im Stadtrat auf die Tagesordnung. Es bedarf einer unverzüglichen zielführenden Diskussion, die darin münden sollte, daß ein erstes konkretes neues Zeitkonzept für den Konversionsprozess erarbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen für die SPD-Fraktion - Walter Schwarz (FFB, den 11.09.2018)

Von |2018-09-13T13:24:41+02:00Donnerstag, September 13, 2018|

Antrag: Anbringung von Schildern mit dem Fürstenfeldbrucker Fairtrade- Logo an mindestens fünf Ortseingängen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Raff, im Namen meiner Fraktion stelle ich folgenden Antrag: Die Stadt bzw. Stadtverwaltung bringt an mindestens fünf sinnvoll ausgewählten Ortseingängen jeweils ein Schild mit dem bereits bestehenden Fürstenfeldbrucker Fairtrade-Logo an. Begründung: Das Ziel der Steuerungsgruppe Fairtrade ist es, Fairtrade in Fürstenfeldbruck sichtbar(er) zu machen. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2017 ein Logo für die Stadt Fürstenfeldbruck entworfen, das sich an das Aussehen des üblichen Fairtrade-Town-Logos anpasst. Das Logo soll in Fürstenfeldbruck überall dort auftauchen, wo Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Fairen Handel und dem Projekt Fairtrade-Stadt stattfinden. Unsere Nachbargemeinden und -städte, die ebenfalls den Titel „Fairtrade-Town“ tragen (Gröbenzell und Olching), haben solche Schilder bereits an den gängigen Ein- und Ausfallstraßen angebracht. Auch wenn die bloße Anbringung eines solchen Schildes die Bürger*innen der Stadt nicht dazu bringen wird, Fairtrade-Produkte zu kaufen, wirken die Schilder zumindest als Blickfang und regen sicherlich dazu an, sich mit der Thematik zu befassen. Gleichzeitig fungieren solche Schilder natürlich auch als Aushängeschilder der Stadt (Stichwort: Image-Werbung). In diesem Zusammenhang könnten viele Bürger*innen entdecken, was es überhaupt bedeutet „Fairtrade-Stadt“ zu sein, und was in diesem Zusammenhang in der Stadt Fürstenfeldbruck bereits unternommen wird. Gerade da die Steuerungsgruppe plant, das Logo als Aufkleber sichtbar im Eingangsbereich von Fürstenfeldbrucker Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben zu platzieren, welche Fairtrade-Produkte anbieten, würden die Schilder einen unterstützenden Beitrag dazu leisten, das Thema Fairtrade in der Stadt Fürstenfeldbruck sichtbarer zu machen. Nach Rücksprache mit der Kämmerei Gröbenzell halten sich die Kosten in Grenzen: Kosten für fünf Schilder: 1,308,41 € Darin enthalten: Grafikkosten (entfallen in unserem Fall), Schild, Beschriftung in Folientechnik, Schellen an Schild für Montage. Um Kosten zu sparen, wäre zu prüfen, ob sich das „Fairtrade-Town-Schild“ an bereits bestehende Schilder (z.B. Informationsschilder zu den Städtepartnerschaften) montieren ließe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Calabrò Mitglied der SPD-Fraktion des Stadtrates Antrag vom 29.08.2018

Von |2018-10-25T10:59:29+02:00Dienstag, September 11, 2018|
Deine Wahl! 15.März - SPD