Wie wir gleichen Lohn bei gleicher Arbeit per Gesetz ermöglichen. Seit bald 70 Jahren garantiert das Grundgesetz die Gleichstellung von Männern und Frauen. Bei Löhnen und Gehältern sieht die Realität jedoch immer noch anders aus. Frauen bekommen für ihre Arbeit oft weniger als Männer. Selbst dann, wenn sie Kollegin und Kollege sind und beide den gleichen Job machen.

Dass Frauen schlechter bezahlt werden, weil sie Frauen sind, ist nach wie vor unhaltbar. Rechnerisch müssen Frauen in Deutschland 2017 zweieinhalb Monate mehr arbeiten, um auf das durchschnittliche Jahresentgelt von Männern zu kommen. Die durchschnittliche Lohnlücke von 21 Prozent ist schlichtweg ungerecht. Für diese Ungerechtigkeit gibt es Ursachen, aber keine sachlichen Gründe. Unser Ziel ist, dass Frauen genauso bezahlt werden wie Männer. Letzte Woche haben wir deshalb im Bundestag das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Unsere Bundesministerin Manuela Schwesig hatte den Widerstand von CDU und CSU im Kabinett überwunden.

Dieses Gesetz festigt auch die Bedeutung vonTarifverträgen und die Aufgaben von Betriebsräten. Es schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt voranzubringen. Die SPD stärkt damit die Rechte von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ganz konkret werden mindestens 6,5 Millionen Frauen profitieren.

Das Gesetz regelt, dass in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beschäftigte künftig einen individuellen Auskunftsanspruch haben. Das heißt ihre Arbeitgeber müssen ihnen erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten sollen darüber hinaus ihre Lohnstrukturen überprüfen und regelmäßig über den Stand der Gleichstellung berichten.

Mit diesem Gesetz gelingt uns – nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten – nun ein weiterer Schritt hin zu einem fairen Arbeitsmarkt, auf dem Männer und Frauen die gleichen Chancen haben.