SPD-Fraktion

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Wie gut funktioniert der Winterdienst in Fürstenfeldbruck?

Wie gut funktioniert der Winterdienst in Fürstenfeldbruck? Der Chef des Bauhofes soll in der nächsten UVT-Sitzung am 06.02.2019 berichten. In einem Schreiben hat sich diesbezüglich der Verkehrsreferent an den Oberbürgermeister gewand. Auf der Tagesordnung der Ausschußsitzung steht das Thema aktuell noch nicht. Hoffen wir, das es unter Verschiedenes behandelt wird. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Raff, über die sozialen Medien sind mir eine große Anzahl von Beschwerden über das Schneeräumen der städtischen Straßen in den letzten 14 Tagen zugetragen worden. Natürlich weiß ich, dass die Mitarbeiter des Bauhofes unentwegt im Einsatz waren. Dafür gilt Ihnen Dank und ich möchte diese Arbeit auch nicht kritisieren. Trotzdem kann es nicht sein, dass doch auch relativ wichtige innerstädtische Nebenstraßen überhaupt nicht geräumt wurden. Als Beispiel sei hier die Holzstraße genannt, wodurch z.B. auch der Müll in dieser Straße nicht abgeholt werden konnte. Ich bitte Sie daher um Veranlassung, dass der Peter Langenegger als Chef des Bauhofes seine Sicht über das Funktionieren des Winterdienstes im nächsten UVT-Ausschuss den Mitgliedern gegenüber darlegt. Dabei gilt es grundsätzlich herauszufinden, ob hier eventuell ein systemisches Problem beim Winterdienst vorliegt, ggf. fehlendes Personal oder fehlende Technik, oder ob ein unglückliches Zusammentreffen mehrerer Faktoren den Ausschlag gegeben hat. Denn auch mit der Stärke und der Dauer des Schneefalls jedenfalls müssen wir in Fürstenfeldbruck wohl auf Grund des Klimawandels öfters rechnen. Unabhängig von dem Bericht im Ausschuss und vielleicht daraus resultierende Maßnahmen wäre es gut, zumindest in nächster Zeit beim Winterdienst die Holzstraße besonders im Auge zu behalten. Mit freundlichen Grüßen, Mirko Pötzsch Mitglied des Stadtrates, Referent für Verkehr

Von |2019-01-28T01:59:38+01:00Montag, Januar 28, 2019|

SPD-Antrag auf Querungshilfe in der Holzhofstrasse

"Der Stadtrat beschließt die Umgestaltung der aktuell bestehenden und bepflanzten Fahrbahnabgrenzung im Einmündungsbereich der Holzhofstraße zur Schöngeisinger Straße zu einer für Fußgänger gut nutzbaren Querungshilfe. Es ist dabei zu prüfen, ob die Querungshilfe ggf. als Fußgängerüberweg ausgeführt werden kann."    Begründung: Der motorisierte Straßenverkehr in der gesamten Innenstadt ist nach wie vor sehr hoch. Je nach Straßenbreite, kann das Queren der Fahrbahnen, um von einer Straßenseite zur anderen zu gelangen, gerade für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen oder auch für Mütter mit Kinderwagen, etc. besonders zu Spitzenzeiten ein gefährliches Risiko darstellen. Daher ist es umso wichtiger, hier mit baulichen Einrichtungen mehr Sicherheit zu schaffen.      Die Holzhofstraße ist im Einmündungsbereich zur Schöngeisinger Straße sehr breit. Daher gestaltet sich der Weg für Fußgänger, wenn sie auf der Nordseite der Schöngeisinger Straße laufen und die Einmündung in die Holzhofstraße queren, verhältnismäßig lang. Selbst wenn kein Fußgängerüberweg möglich ist, eine Mittelinsel als Querungshilfe würde die Situation erheblich verbessern. Denn dann müsste man sich immer nur auf eine Fahrbahn konzentrieren, der zurückzulegende Weg bis zu einem sicheren Standort halbiert sich und dadurch sinkt das Unfallrisiko.    Diese Querungshilfe kann nicht nur eine wichtige Fußgänger-Unterstützung für die Allgemeinheit darstellen, sondern auch besonders die Bewohner der Holzhofstraße 8-16 unterstützen. Denn deren Fußwegverbindung Richtung Innenstadt funktioniert aktuell gesichert nur über die Zebrastreifen am Kreisverkehr Landsbergerstraße. Die Wegeverbind- ung südlich führt dagegen nur über die vielbefahrene Schöngeisingerstraße. Für deren Überquerung steht zwar ein Zebrastreifen zur Verfügung, aber eben genau auf der anderen Seite der Holzhofstraße. Keine gute Situation für Fußgänger und genau hier würde die neue Querungshilfe helfen. Mit freundlichen Grüßen, Mirko Pötzsch Mitglied des Stadtrates, Referent für Verkehr Antrag vom 20.11.2018

Von |2018-11-25T19:14:10+01:00Sonntag, November 25, 2018|

Antrag zum S4-Ausbau!

Antrag von der Fraktionen von Die Partei und Frei und der SPD: 1. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat über die aktuell der Stadt Fürstenfeldbruck vorliegenden Informationen zum Planungsstand des Ausbaus. Er informiert darüber hinaus, welche Stellungnahmen seitens der Stadt gegenüber der Deutschen Bahn, dem Eisenbahnbundesamt und der Bayerischen Staatsregierung seit 2014 getroffen wurden und inwieweit die Stadt grundsätzlich in die Ausbauplanungen der S-Bahnstrecke eingebunden ist. 2. Der Stadtrat fasst den Beschluss: „Die Stadt Fürstenfeldbruck fordert einen zukunftsfähigen Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ von Pasing bis vorerst Fürstenfeldbruck. Dieser ist zeitgleich abzuschließen mit Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke. Zukunftsfähig bedeutet dabei viergleisig, d.h. zwei Gleise für die S-Bahn und zwei Gleise für den Regional-, Fern- und Güterverkehr. Die aktuell vorgesehene Dreigleisigkeit ist für die Stadt Fürstenfeldbruck nur dann akzeptabel, wenn dieser Ausbau eine Technik- und Platzvorhaltung für die unkomplizierte Möglichkeit des Legens eines vierten Gleises berücksichtigt.“.      3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den unter „2.“ gefassten Beschluss den Verantwortlichen beim Eisenbahnbundesamt, bei der Deutschen Bahn und der zuständigen neuen Ministerin / dem neuen Minister der Bayerischen Staatsregierung mitzuteilen und sich aktiv für die Umsetzung des Beschlusses einzusetzen. 4. Der Stadtrat beschließt zudem, dass die Stadt Fürstenfeldbruck weiterhin die Bürgerinitiative „S4-Ausbau jetzt“ aktiv in ihrer Arbeit unterstützt. Begründung: Der Ballungsraum München wächst, die Verkehrsdichte und damit die Probleme auf der Straße nehmen eher zu wie ab. Daher ist auch eine besonders gute S-Bahnverbindung für die Stadt Fürstenfeldbruck von enormer Bedeutung. Gut bedeutet, kurzer Takt, ausreichend Platz und Zuverlässigkeit. Wie wir alle wissen, kann diese Kriterien die Deutsche Bahn im S-Bahnsystem aktuell nicht einhalten, immer wiederkehrende Probleme sind an der Tagesordnung. U.a. der Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ ist daher dringend notwendig. Leider ziehen sich die Planungen hin und es ist aktuell aus nicht nachvollziehbaren Gründen nur ein dreigleisiger Ausbau bis Eichenau vorgesehen. Hier sollte sich die Stadt Fürstenfeldbruck klar dagegen als nicht ausreichend positionieren, vorhandene Mitstreiter in der Sache, wie z.B. die Bürgerinitiative „S4-Ausbau jetzt“, weiter aktiv unterstützen und auch sich ggf. mit anderen, betroffenen Kommunen entlang der S4 zusammenschließen. Wenn man schon ausbaut, dann richtig! Denn der Ausbau der S-Bahnstrecke „S4-West“ sollte sich auch zukunftsfähig gestalten, so dass über das aktuelle Fahrplankonzept hinaus z.B. in ein paar Jahren die S-Bahnen im 10-Minuten-Takt und zusätzliche Regional- und Fernzüge reibungslos auf der Strecke fahren können. Schafft man dies mit einer Dreigleisigkeit? Bestimmt nicht, ist doch erwiesen, ein drittes Gleis erzeugt gegenüber 2 Gleisen nur eine Kapazitätserhöhung um ca. 30%. Fürstenfeldbruck. den 12.11.2018 Antragsteller: Alexa Zierl & Mirko Pötzsch

Von |2018-11-17T22:32:38+01:00Samstag, November 17, 2018|

SPD setzt sich für verbesserte Zuschauerinformationen ein!

In einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Fürstenfeldbruck setzt sich die SPD-Fraktion für eine verbesserte Informierung der Zuschauer während der Stadtrats- und Ausschusssitzungen ein. Verkehrsreferent Mirko Pötzsch schreibt darin: „In Stadtratssitzungen, aber auch in verschiedenen Ausschusssitzungen, fällt immer wieder auf, dass das für die Zuschauer zum Verstehen der Debatte enorm wichtige Informationsmittel „Beamer“ recht sparsam eingesetzt wird. Stadträte, Beiräte und Presse erhalten ja vorher die Unterlagen und sollten daher wissen, worüber bei den einzelnen Tagesordnungspunkten gesprochen wird. Die Zuschauer dagegen besitzen diese Sitzungsunterlagen in der Regel nicht. Und es kann aus meiner Sicht auch nicht vorausgesetzt werden, dass die Zuschauer sich die Unterlagen im Vorfeld der Sitzungen von der Homepage der Stadt herunterladen.“ Und weiter: „Ich wende mich daher mit diesem Schreiben an Sie mit der Bitte, das seitens der Verwaltung ein grundsätzliches Konzept (ein Standard) ausgearbeitet wird, wie die Zuschauer während der Sitzungen besser und möglichst optimal informiert werden können. Damit meine ich, dass z.B. immer der TOP angezeigt wird und dazu die Beschlussvorlage inkl. zum Verständnis wichtiger Angaben (ggf. ein Antrag, Skizzen, Zeichnungen, Tabellen, etc.). Dies sollte in der heutigen Zeit technisch eigentlich kein Problem darstellen und auch keinen großen Mehraufwand bedeuten. Zum Antrag erheben möchte die SPD die Anregung nicht, schließlich sollte Transparenz und gute Öffentlichkeitsarbeit das Anliegen des gesamten Stadtrates und auch der Verwaltung sein." Aufgestellt: Fürstenfeldbruck, den 09.11.2018 Mirko Pötzsch Stadtrat und Verkehrsreferent

Von |2018-11-09T18:42:35+01:00Freitag, November 9, 2018|

Antrag zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs Buchenau

„BBV“, „Die Partei und Frei“ und die „SPD“ haben gemeinsam folgenden Antrag gestellt: 1. Informierung des Stadtrates, warum die Unterlagen über den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Buchenau nicht in den Stadtratsgremien behandelt worden sind. 2. Mitteilung seitens der Stadtverwaltung im Stadtrat darüber, welche Stellungnahme die Stadtverwaltung bezüglich den Unterlagen über den Planfeststellungsbeschluss gegenüber dem Eisenbahnbundesamt und der Deutschen Bahn abgegeben hat. 3. Vorstellung der Unterlagen über den Planfeststellungsbeschluss durch Vertreter der Deutschen Bahn im Stadtrat, auch unter Beteiligung der Senioren- und Behinderten-Beiräte der Stadt, und mit anschließender Diskussion, inkl. Information über das Projekt im Allgemeinen (z.B. Zeitablauf, Baustraßen, zu erwartende Beeinträchtigungen für die S-Bahnnutzer im Bahnbetrieb, für die Anwohner im Bauablauf). 4. Vorstellung der Entwurfsplanung der Wegeverbindung vom Südbahnsteig zum Buchenauer Platz (Planung und Ausführung Eigenleistung der Stadt, nicht Aufgabenbestandteil der Deutschen Bahn), Diskussion und Abstimmung. 5. Vorstellung des Projektes „Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Buchenau“ der breiten Öffentlichkeit im Rahmen von Sonderveröffentlichungen im Rathausreport, auf der Internetseite der Stadt, Druck von Flyern und einer Bürgerveranstaltung im Brucker Westen. Leider wurden die Unterlagen über den Planfeststellungsbeschluss bezüglich des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Buchenau weder im UVT, noch im PBA oder gar im Stadtrat vorgestellt. Es wurden noch nicht einmal die Stadträte, die Beiräte der Stadt Fürstenfeldbruck oder gar das damalige Aktionsbündnis „Bahnhof Buchenau barrierefrei“ über das Auslegen der Unterlagen informiert. Einzig dem Rathausreport konnte man eine Information entnehmen. Aber was nützt diese, wenn die Frist zur Einsichtnahme am Erscheinungstag des Rathausreportes endet?     Die Baumaßnahme ist jedenfalls für Fürstenfeldbruck und besonders für die S-Bahnnutzer im Brucker Westen / Buchenau eine zu wichtige Baumaßnahme, ohne dass der Stadtrat sich mit dieser nicht noch einmal vor Baubeginn (geplant 1. Quartal 2019) beschäftigt und ohne dass die Öffentlichkeit nicht noch einmal entsprechend informiert wird. Zudem gibt es erkennbar bei einigen Planungsdetails, wie z.B. dem barrierefreien Zugang zum Nordbahnsteig und dessen fehlende Überdachung, doch noch Optimierungsbedarf. Auf welchem Wege hier allerdings noch Änderungen möglich sind, muss geprüft werden. Ebenso fehlt in den Planungen der Deutschen Bahn die barrierefreie Wegeverbindung vom Südbahnsteig zum Buchenauer Platz.     Diese ist wohl absprachegemäß im Rahmen des Bahnhofumbaus eine Eigenleistung der Stadt Fürstenfeldbruck. Aber natürlich gehört die städtische Planung dafür in die Umbauplanung der Deutschen Bahn integriert. Bedingt durch den anvisierten Baubeginn „1.Quartal 2019“ seitens der Deutschen Bahn ist es jetzt höchste Zeit, die Planung der Wegeverbindung im Detail den Stadtratsgremien und der Öffentlichkeit vorzustellen. Wichtig vor allem auch deshalb, damit im weiteren Planungs- und Ausführungsablauf es zu keinem Verzug kommt. i.A. Mirko Pötzsch eingereicht am 03.11.2018   

Von |2018-11-07T17:08:25+01:00Mittwoch, November 7, 2018|

Endlich aktiv werden bezüglich den Sportstätten im Fliegerhorst!

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur anstehenden Haushaltsberatung für das Jahr 2019 und dem Investitionsplan für die Jahre 2020 bis 2022 die folgenden Anträge: 1. Falls noch erforderlich, faßt die Stadt einen Grundsatzbeschluß des Inhalts, daß die Sportstätten des Fliegerhorstes, mit dem Abzug der OSLw 2021 oder 2022, durch die Stadt für die Sportvereine und die Bevölkerung von der BIMA erworben werden. 2. Das jetzt noch von der OSLw genutzte Sportgelände wird mit den Sportstätten, nach deren Abzug 2021/22 und der folgenden Übernahme durch die Stadt Fürstenfeldbruck, zum Sportzentrum II weiter entwickelt und baulich ergänzt. Mittel für die Planungen und weitere Maßnahmen dazu sollen ab dem Haushalt 2019 berücksichtigt werden. 3. In die Jahre 2020 bis 2022 werden Finanzmittel für die Übernahme der Fliegerhorst-Sportstätten im Haushalt eingestellt. Vorab 2019 bis 2021 für die Verhandlungen, Untersuchungen und Planungen, danach für die konkrete Übernahme, für die weitere bauliche Ausgestaltung und für den Unterhalt des neuen Sportzentrums. Begründung: Seit vielen Jahren ist es breiter Konsens im Stadtrat, daß die Sportstätten des Fliegehorstes, im Rahmen der Konversion des gesamten Geländes, von der Stadt übernommen werden sollen. Deshalb wurden auch, nach dem Bekanntwerden des kompletten Abzugs der Bundeswehr, die städtischen Planungen für das sogenannte "Sportzentrum II" mit einstimmigem Beschluß eingestellt. Sachlicher Anlaß war die Tatsache, daß fast alle für das geplante städtische Sportzentrum II vorgesehenen Neubauten im Fliegerhorst bereits vorhanden sind. Ansonsten hätte das bedeutet, die Anlagen im Fliegerhorst in einigen Jahren zu übernehmen – aber die gleichen Sportstätten mit städtischen Geld, vorher oder fast zeitgleich, noch einmal neu zu bauen. Aus reinen Vernunftsgründen hat der Stadtrat damals einstimmig davon Abstand genommen. Zur Klarheit eine kurze Aufzählung der wesentlichen Bauvorhaben im Sportzentrum II: Vierfachsporthalle, Hallenbad, Rasensportfeld mit Leichtathletikbereich, Tennisanlage, und weitere Aussenanlagen, die im Fliegerhorst hinzugefügt werden können. Alleine die Ersparnis durch den Wegfall des Baus der größeren Sportstätten läge bei 25 bis 30 Mio. Euro. Denn im Fliegerhorst gibt es eine Dreifach- und eine Einfachsporthalle, ein Hallenbad, sehr gute Tennisanlagen und ein Rasenstadion mit Leichathletikanlagen. Dazu kommt, daß die Sporthallen und das Hallenbad in den letztenJahren saniert wurden und in einem sehr guten Zustand sind. Und wenn die Stadt endlich aktiv wird und die Übernahme und ergänzenden Planungen, zusammen mit den Vereinen, in Angriff nimmt, könnte ein vorbildliches Sportzentrum II entstehen. Das natürlich auch noch Investitionen benötigt, aber insgesamt finanziell erschwinglich sein wird. Vom Zeitablauf her hat sich im letzten halben Jahr auch öffentlich konkretisiert, daß der komplette Abzug der Bundeswehr aus dem Fliegerhorst im Jahr 2023 geschehen soll. Von seiten der OSLw wurde, bei der letzten Veranstaltung, für den Umzug der Einrichtung ein Zeitfenster von 2021/2022 genannt.Dies ist entscheidend für die Verfügbarkeit der Sportstätten, die fast ausschließlich von der OSLw genutzt werden. Die von offizieller Seite zuletzt mehrfach genannten neuen konkreten Zeitangaben machen ein sofortiges Handeln für das neue Sportzentrum II im Fliegerhorst erforderlich. Das heißt für die SPD-Fraktion aber nicht, daß nun die zügige Umsetzung der kleinen Lösung des Sportzentrums III im Brucker Westen ins Hintertreffen gerät. Einstimmige und immer noch gültige Statdratsbeschlüsse dazu [...]

Von |2018-10-29T01:38:21+01:00Montag, Oktober 15, 2018|

SPD-Fraktion macht Druck bezüglich der Standortuntersuchung für eine neue Eishalle

Die SPD-Fraktion im Fürstenfeldbrucker Stadtrat beantragt, über den aktuellen Stand bezüglich der Standortuntersuchung für eine neue Eishalle zu berichten. Begründung: In den letzten Wochen sind in Zusammenhang mit der vom Stadtrat einstimmig beschlossenen Standortuntersuchung für eine neue Eishalle unterschiedliche Informationen bekannt geworden. Diese werfen viele Fragen auf, bieten aber keine entsprechenden Antworten. Deshalb ergeht die Bitte, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, daß für die "Machbarkeitsstudie Eishalle" von Ihnen der Bauverwaltung eine Mehrzahl unterschiedlicher "möglicher Standorte" vorgegeben wurden? 2. Wenn ja – wieviele Standorte - und welche davon sollten in die Untersuchungen einbezogen werden? 3. Ist für die aktuell vorgesehene Anzahl von zu untersuchenden Standorten eine Form der Ausschreibung erforderlich, die einen wesentlich komplexeren und zeitintensiveren Verfahrensablauf zur Folge hat, als wenn nur z.B. 3 Standorte untersucht würden? Für den Fall, daß sich der Vollzug des Stadtratsbeschlusse zum "Bürgerantrag Eishalle" nach nunmehr einem halben Jahr sozusagen auf dem "Holzweg" befindet, stellen wir die folgenden Anträge: 1. Der Vollzug des ersten Stadtratsbeschlusses in der Geschichte der Stadt Fürstenfeldbruck, der aufgrund eines Bürgerantrages erfolgt ist, wird durch den HFA und den ISJS begleitet. 2. Das Auftragsvolumen wird auf zwei oder maximal drei Standorte begrenzt, diese werden vom ISJS mit fachlicher Begleitung des Bauamtes ausgewählt. Damit soll das Ausschreibungsverfahren eingegrenzt werden, um keine Standorte schon mit zu untersuchen, die bestenfalls nachrangig in Frage kämen. Und das Verfahren wird beschleunigt.

Von |2018-10-15T00:34:46+02:00Montag, Oktober 15, 2018|

SPD-Fraktion beantragt, das Thema „Konversion Fliegerhorst“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen!

Begründung: Es gibt drei wichtige Anlässe die nach unserer Überzeugung eine unverzügliche Behandlung dieses Themas im Stadtrat erforderlich machen. 1. Im Landratsamt fand nach dem einjährigen Planungs-Moratorium zum Thema "Konversion Fliegerhorst" eine Veranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse dieses Moratoriums statt. Darüber muß der Stadtrat auch formal infomiert werden. Der Neuigkeitswert ist sehr gering – aber gerade dadurch ist der Diskussionsbedarf um so größer. 2. Bei dieser Veranstaltung wurde mehrfach ganz klar die Angabe gemacht, die Bundeswehr verläßt den Standort Fliegehorst zum Ende des Jahres 2023. Die Vortragenden beriefen sich dabei auf konkrete Auskünfte der Bundeswehr aus den letzten Monaten. Sollte dies zutreffen, bisher ging man eher von 2026 aus, besteht die Gefahr, daß die Stadt 2023 ohne jegliches Konzept dasteht. 3. Der bei der Stadt für die Konversion zuständige Bereichsleiter hat sich einen anderen Arbeitgeber gesucht. Deshalb hängt das größte städtische Planungsvorhaben auch personell sozusagen in der Luft. Die Stadträte sind über die aktuellen Entwicklungen schnell und umfassend zu informieren, denn es droht eine blamable Entwicklung. Um diese zu vermeiden, muß das Thema ohne Zeitverlust im Stadtrat auf die Tagesordnung. Es bedarf einer unverzüglichen zielführenden Diskussion, die darin münden sollte, daß ein erstes konkretes neues Zeitkonzept für den Konversionsprozess erarbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen für die SPD-Fraktion - Walter Schwarz (FFB, den 11.09.2018)

Von |2018-09-13T13:24:41+02:00Donnerstag, September 13, 2018|

Antrag: Anbringung von Schildern mit dem Fürstenfeldbrucker Fairtrade- Logo an mindestens fünf Ortseingängen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Raff, im Namen meiner Fraktion stelle ich folgenden Antrag: Die Stadt bzw. Stadtverwaltung bringt an mindestens fünf sinnvoll ausgewählten Ortseingängen jeweils ein Schild mit dem bereits bestehenden Fürstenfeldbrucker Fairtrade-Logo an. Begründung: Das Ziel der Steuerungsgruppe Fairtrade ist es, Fairtrade in Fürstenfeldbruck sichtbar(er) zu machen. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2017 ein Logo für die Stadt Fürstenfeldbruck entworfen, das sich an das Aussehen des üblichen Fairtrade-Town-Logos anpasst. Das Logo soll in Fürstenfeldbruck überall dort auftauchen, wo Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Fairen Handel und dem Projekt Fairtrade-Stadt stattfinden. Unsere Nachbargemeinden und -städte, die ebenfalls den Titel „Fairtrade-Town“ tragen (Gröbenzell und Olching), haben solche Schilder bereits an den gängigen Ein- und Ausfallstraßen angebracht. Auch wenn die bloße Anbringung eines solchen Schildes die Bürger*innen der Stadt nicht dazu bringen wird, Fairtrade-Produkte zu kaufen, wirken die Schilder zumindest als Blickfang und regen sicherlich dazu an, sich mit der Thematik zu befassen. Gleichzeitig fungieren solche Schilder natürlich auch als Aushängeschilder der Stadt (Stichwort: Image-Werbung). In diesem Zusammenhang könnten viele Bürger*innen entdecken, was es überhaupt bedeutet „Fairtrade-Stadt“ zu sein, und was in diesem Zusammenhang in der Stadt Fürstenfeldbruck bereits unternommen wird. Gerade da die Steuerungsgruppe plant, das Logo als Aufkleber sichtbar im Eingangsbereich von Fürstenfeldbrucker Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben zu platzieren, welche Fairtrade-Produkte anbieten, würden die Schilder einen unterstützenden Beitrag dazu leisten, das Thema Fairtrade in der Stadt Fürstenfeldbruck sichtbarer zu machen. Nach Rücksprache mit der Kämmerei Gröbenzell halten sich die Kosten in Grenzen: Kosten für fünf Schilder: 1,308,41 € Darin enthalten: Grafikkosten (entfallen in unserem Fall), Schild, Beschriftung in Folientechnik, Schellen an Schild für Montage. Um Kosten zu sparen, wäre zu prüfen, ob sich das „Fairtrade-Town-Schild“ an bereits bestehende Schilder (z.B. Informationsschilder zu den Städtepartnerschaften) montieren ließe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Calabrò Mitglied der SPD-Fraktion des Stadtrates Antrag vom 29.08.2018

Von |2018-10-25T10:59:29+02:00Dienstag, September 11, 2018|

Korrekte und vollständige Fuß- und Radwegführung beim Kreisel an der Staatstraße 2054!

Beim Thema „Radwege“ und „sichere Führung von Fußgängern“ haben wir in der Stadt Fürstenfeldbruck nach wie vor einen hohen Gestaltungsbedarf. Aber wir können natürlich nicht immer nur auf die großen Maßnahmen warten. Denn dann passiert im Zweifelsfall nichts oder eben nur sehr wenig, so wie es die letzten Jahre gezeigt haben. Wichtig ist daher, ggf. dort etwas zu tun, wo eine Umsetzung uns als Stadt leicht fällt. Und jede abgeschlossene Maßnahme stellt eine Verbesserung zum Heute dar. Daher habe ich in meiner Funktion als Verkehrsreferent und namens der SPD-Fraktionen im Fürstenfeldbrucker Stadtrat den Antrag gestellt, den Kreisel an der Staatsstraße 2054 so zu ertüchtigen, dass zukünftig eine vernünftige Fuß- und Radwegführung gegeben ist. Die aktuelle Situation ist jedenfalls ungenügend und auch gefährlich. Ausschlaggebend für den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ist der Kauf des Hotels Hasenheide durch die Stadt. Ergeben sich doch dadurch neue Möglichkeiten für die Gestaltung einer korrekten Wegeführung ohne zusätzlichen Grundstückskauf (zumindest auf diesem Teilstück). Angedacht sind rund um den Kreisel Fußgängerüberwege inkl. einer parallelen Radfahrerfurt, so wie sie der ADFC empfiehlt. Der Runde Tisch Radverkehr inkl. weiterer Planungsunterstützer (Beiräte) sind von Anfang der Planung an mit in den Planungsprozess zu integrieren. Die Maßnahme stellt dabei einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der Radfahrinfrastruktur dar. Wir hoffen auf das unterstützende Wohlwollen des Stadtrates bei der Beschlussfassung, so dass möglichst bald (2019) mit einer Umsetzung begonnen werden kann. Mirko Pötzsch Stadtrat und Verkehrsreferent      Antrag vom 24.07.2018 Sehr geehrter Herr Raff, hiermit stelle ich als Referent für Verkehr und als Stadtrat der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck, auch namens der SPD-Fraktion, folgenden Antrag: „Schaffung einer kompletten Rad- und Fußgängerführung um den Kreisel an der Staatstraße 2054“ Der Stadtrat beschließt, dass die Rad- und Fußgängerführung um den Kreisel an der Staatsstraße 2054 geplant und zeitnah hergestellt wird. Dabei kommen Fußgängerüberwege inkl. einer parallelen Radfahrerfurt zum Einsatz. Die ADFC-Empfehlung (siehe Anlage 1) zur Ausgestaltung soll dabei die Grundlage der Planung bilden. Der Runde Tisch Radverkehr inkl. weiterer Planungsunterstützer (Beiräte) sind von Anfang der Planung an mit in den Planungsprozess zu integrieren. Begründung: Die aktuelle Situation der Führung der Radfahrer ist ungenügend. Mit dem Kauf des Hotels Hasenheide durch die Stadt ergeben sich neue Möglichkeiten für eine korrekte Wegeführung des Radverkehrs ohne zusätzlichen Grundstückskauf zumindest auf diesem Teilstück. Daher sollte die komplette Radwegführung am Kreisel überplant und entsprechend geändert werden. Die Maßnahme stellt dabei einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der Radfahrinfrastruktur dar. Mit freundlichen Grüßen, Mirko Pötzsch Mitglied des Stadtrates, Referent für Verkehr

Von |2018-11-29T13:01:53+01:00Dienstag, August 21, 2018|
Deine Wahl! 15.März - SPD