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Was ist zu tun, um die Sportstätten der Amperoase zu retten ?

Die Kostenprognosen für einen Neubau von Eishalle und Schwimmbad scheinen in schwindlige Höhen zu entschwinden, die Finanzierungsmöglichkeiten durch die Stadtwerke sowieso und über Art und Höhe einer städtischen Beteiligung ist noch gar nicht ernsthaft diskutiert worden. Umso wichtiger erscheint uns, jetzt endlich die zahlreichen (leider zumeist abgelehnten) Vorschläge zu Kosteneinsparungen und vernünftiger Planung ernsthaft zu prüfen und danach im Stadtrat öffentlich und transparent zu bewerten. Das bisher gegen solche Vorschläge ins Feld geführte Argument, solche Verzögerungen könnten die Kosten erhöhen, ist schon durch die Fakten überholt worden. […]

Von |2023-02-16T02:58:28+01:00Mittwoch, Februar 15, 2023|

Eishalle und Amperoase: Unrühmliche Geschichte von Heimlichkeiten und vorgetäuschten Sachzwängen

Über Jahre hat OB Raff jetzt alle Register gezogen, Finanzierung und Planung beider Sportstätten der Amperoase den Stadtwerken zuzuweisen und damit öffentlicher Diskussion zu entziehen. Dieser Ansatz ist jetzt endgültig gescheitert, nachdem der letzte Hoffnungsanker in Form von Fördermitteln des Bundes sich in Luft aufgelöst hat. Umso deutlicher wird leider, wie sehr diese Politik den Realisierungsmöglichkeiten beider Projekte geschadet hat. […]

Von |2023-02-16T03:03:19+01:00Mittwoch, Februar 15, 2023|

Geht die Verzögerungstaktik beim Eishallen-Bau in die nächste Runde?

Eigentlich schien alles auf einem gutem Weg, nachdem zuletzt die Grünen Anträge zu neuerlichen Detailklärungen wieder zurückgezogen hatten. Die beauftragten Standortuntersuchungen sind abgeschlossen und sollten im Oktober den beteiligten Ausschüssen vorgestellt werden. Wie zu erwarten war, ging daraus der Standort neben dem bisherigen Eisstadion an der Schöngeisinger Straße in einer zuvor vom Stadtrat beschlossenen 400-Punkte-Skala als eindeutiger „Sieger“ hervor. Dabei wurden 6 Standorte geprüft und der erste Platz konnte immerhin fast 80% der als (utopisches) Optimum zu erreichenden Punktzahl erreichen. Drei geprüfte Standorte im Fliegerhorst landen mit etwa 50% auf den letzten drei Plätzen. Demzufolge hatte die Verwaltung im Beschlussvorschlag zur Sitzung vorgeschlagen, diesen Standort nunmehr weiter zu verfolgen auch vor dem Hintergrund, bei Vorliegen entsprechender Grundlagenkonzepte (wie der dem Gutachten beigefügten Machbarkeitsstudie) Fördermittel des Bundes beantragen zu können. Diese könnten bis zu 45% der Baukosten betragen, müssten aber vor dem 31. Oktober durch gültigen Stadtratsbeschluss beantragt werden. Zu Beginn der Ausschußsitzung legte aber plötzlich 2. Bgm. Stangl (Grüne) in Vertretung des OB Raff (CSU), welcher die Sitzung unmittelbar vor Aufruf des TOP verlassen hatte, einen völlig neuen Beschlussvorschlag vor. Trotz des eindeutigen Gutachtens sollte jetzt die Standortfrage weiter offen bleiben und die letzten drei Plätze ebenfalls weiterverfolgt werden. Dem ist einer der befassten Ausschüsse mit knapper Mehrheit gefolgt, der andere (ebenfalls knapp) nicht. So wird nun der Stadtrat in seiner Oktober-Sitzung eine Entscheidung treffen müssen. Zwar ist allein schon die neue Angewohnheit bedauerlich, dass die Verwaltung des OB unvorbereitet zu Sitzungsbeginn ihre eigenen Vorlagen in Frage stellt bzw. umkrempelt. Was aber haben diese neuerlich vorgebrachten Einwände zu bedeuten? Darf die Furcht vor unsozialer Eigensucht wirklich dauerhaft die sozialen Interessen der ganzen Stadtgemeinschaft aushebeln? CSU, Grüne und FDP begründen die beabsichtigte Nicht-Weiterverfolgung eines priorisierten Standorts mit der Sorge, dort könnten Anwohnerklagen das Verfahren über Gebühr verzögern. Diese Gefahr besteht tatsächlich, nachdem von dieser Seite ja aktuell bereits Klagen gegen den aktuell durchgeführten Spielbetrieb im bestehenden Eisstadion angedroht wurden. Die potentiellen Kläger besitzen sämtlich Wohnungen, die errichtet wurden, als das Eisstadion schon längst in Betrieb war. Sie haben jetzt aber einen Anwalt gefunden, der dafür bekannt ist, trotz solcher Ausgangslagen sämtliche Spitzfindigkeiten auszunutzen, um soziale Anliegen zugunsten der Eigeninteressen einiger weniger Eigentümer auszubremsen. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Einzelfall. Im Verlauf der letzten Jahre konnte fast kein Projekt irgendeiner Stadtentwicklung durchgesetzt werden ohne entsprechende Proteste. Jede/r ist für bezahlbaren Wohnraum, flächensparendes Bauen in die Höhe, Kindergärten, Spielplätze und Sportstätten für alle. Einige dann nicht mehr, wenn sie vor der eigenen Haustüre Platz finden sollten. Wenn schon vor einer Problemabklärung die Sorge vor solchen Einwänden dazu führt, Projekte einzustellen, können wir gemeinsam eine weitere Stadtentwicklung eigentlich an den Nagel hängen. Wohlverstanden: Das ist umgekehrt auch kein Totschlagargument gegen Einwände, die an mancher Stelle auch berechtigt sind. Gerade am anvisierten Standort Schöngeisinger Straße muss es selbstverständlich darum gehen, beim Neubau einer Anlage den Lärmschutz für die Anwohner garantieren zu können. Genau auf diesem Fokus des gemeinsamen Mehrnutzens und einer gewollten Befriedung der Situation muss der Anspruch des Stadtrats liegen, gerade [...]

Von |2023-02-14T05:02:52+01:00Sonntag, Oktober 25, 2020|

Grüne beantragen weitere Verzögerung beim Projekt Bau einer neuen Eishalle

Obwohl fast alle Brucker Parteien in ihrem Wahlprogramm im März 2020 versprochen haben, sich jetzt für den zügigen Neubau einer Eishalle einsetzen zu wollen, beantragen die Grünen jetzt neue Voruntersuchungen, die das Vorhaben schon in der Vorplanungsphase um mindestens ein weiteres Jahr verzögern würden. […]

Von |2020-10-25T03:43:50+01:00Sonntag, September 27, 2020|

Ist die aktuelle Sportförderung sinnvoll?

Ist die aktuelle Sportförderung sinnvoll? Wir denken, darüber sollte man offen und ohne Scheuklappen diskutieren. Daher hatte die SPD-Fraktion 2017 in einem Antrag gefordert, über den aktuellen Umgang mit staatlicher Sportförderung grundsätzlich nachzudenken. Das war noch vor den realsatirischen Vorgängen um die drohende Insolvenz des SCF. Wenn aktuell Fördermittel beantragt werden sollen, geschieht nämlich Folgendes: Förderung können nur Sportvereine beantragen, die selbst als Bauherr auftreten und die dann selber mindestens 25 Jahre unbeschränkt über „ihre“ Anlagen verfügen werden. Kaum ein Sportverein verfügt aber über solche Millionenbeträge. Eine Stadt wie Fürstenfeldbruck möchte aber natürlich ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen. Also gewährt sie diesen Vereinen „Zuschüsse“, bürgt für die zum Bau notwendig aufzunehmenden Darlehen und gewährt Zwischenfinanzierungen, bis die meist frühestens fünf Jahre später fließenden Fördermittel beim Verein ankommen. So war es auch z.B. beim SCF. Der hatte nämlich die ausgeführten Leistungen schlicht nicht abgerechnet, deswegen auch keine Förderzahlungen erhalten, die die Stadt aber vorgestreckt hatte. Die Stadt hatte also nur die Wahl, entweder die Vorleistung in den Wind zu schießen oder aber den Verein mit Aufschieben von Darlehenszahlungen am Leben zu erhalten, um wenigstens die Fördermittel noch erhalten zu können. Die möglichen Fördergelder sind wiederum sehr restriktiv geregelt. Am Beispiel des aktuell diskutierten Sportzentrum III zeigt sich, dass der Förderbetrag summa summarum bei etwa 10% der gesamten Bausumme liegt. Die restlichen 90% bezahlt auf verwinkelten Wegen letztlich immer die Stadt. Im Gegenzug darf sie für 25 Jahre nicht auf ihr eigentlich selbst finanziertes Eigentum zugreifen. Zusätzlich hat sich nach unserer Nachprüfung herausgestellt, dass eine solche Unterstützung seitens der Stadt mit deren eigenen Richtlinien aktuell gar nicht zu vereinbaren ist. Übertragen auf das Beispiel Sportzentrum III würde das nämlich bedeuten, dass die Stadt unterm Strich 4,85 Mio. € für eine Sportanlage selbst investiert, die ihr aber auf die nächsten 25 Jahre nicht gehören wird und auf deren Belegung und Nutzung sie ausdrücklich keinen Einfluss haben wird. Und dies, um „nur“ um Fördergelder in Höhe von evtl. 450.000€ evtl. abschöpfen zu können. Die beteiligten Sportvereine verschulden sich, weil sie ja auf dem Papier Bauherren sind. Sobald diese wegen solcher Verschuldungen in Schieflage geraten, muss ohnehin wieder der Steuerzahler eintreten, um die Gesamtinvestition nicht zu gefährden. Sportförderungsgelder in Anspruch zu nehmen, kann also durchaus Sinn machen, wenn einzelne Vereine kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen möchten. Hier sollte die Stadt auch entsprechend ihrer Förderrichtlinien unterstützen. Planung und Umsetzung eines angedachten Sportzentrums mit einem Bauvolumen von fast 6 Mio.€ (in einer kleinen Variante) betreffen aber Größenordnungen, die schlicht nicht in die Hände eines Sportvereins gegeben werden sollten, der in seiner Struktur auf Zahlen dieser Größenordnung gar nicht ausgelegt ist. Damit soll keinesfalls allen Brucker Sportvereinen unterstellt werden, sie würden dieselbe Unzuverlässigkeit aufweisen wie ein SCF. Es geht einfach um folgende Grundsätzlichkeit: Wenn die Stadt eigentlich aus Eigenmitteln ein Sportzentrum baut, müsste dies prinzipiell auch allen Bürgern, und eben nicht nur den entsprechenden Vereinsmitgliedern, zugutekommen können. Fingiert sie aber eine andere Bauherrenschaft, „schenkt“ sie im Ergebnis dem jeweiligen Verein auf 25 Jahre dieses Gut. Das [...]

Von |2019-03-12T21:49:01+01:00Dienstag, März 12, 2019|

Planung und Bau des Sportzentrums III

Die SPD-Fraktion beantragt, daß für Planung und Bau des Sportzentrums III im Brucker Westen unser Konzept, entsprechend der beigefügten Planskizze, in die Beratungen einbezogen wird. Das darin enthaltene Grundkonzept ist neben der von Amts wegen erstellten Planung darzustellen. Die Aufbereitung auch zur vergleichenden Präsentation per Beamer wird erbeten. Begründung: Das Planerische Konzept für das Sportzentrum III war lange umstritten. Der Stadtrat hatte deshalb beschlossen zwei Planungsvarianten (kleine und große Lösung) voranzutreiben. Der OB hatte die Auffassung vertreten, man bräuchte nur die große Variante planen. Denn wenn man die darin enthaltene große Sporthalle wegließe, hätte man automatisch die kleine Lösung. Diese Auffassung halten wir, milde ausgedrückt, für sehr laienhaft und deshalb nicht zielführend. Außerdem ist es für uns nicht hinnehmbar, wenn ohne die Gremien der Stadt einzubinden, Planungen erstellt werden bei denen Sportarten, die dort immer eine Heimat finden sollten, auf einmal ausgeklammert werden. Darüber zu entscheiden ist Sache des Stadtrates, danach erst sind Planungen einzuleiten. Zumal es seit Jahren hieß, die Kegler müßten unbedingt berücksichtigt werden, weil sie spätestens 2021 aus dem Untergeschoß des Hallenbades raus müßten. In den letzten Monaten sind wohl, lt. Ansage des OB vom 24.01.2019 in der Presse, "die Pläne fertig" gestellt worden. Allerdings ohne daß zuvor die grundsätzlichen Inhalte in städtischen Gremien beraten und beschlossen worden wären. So muß dies wohl in den kommenden Sitzungen erfolgen. Wir legen großen Wert darauf, daß dabei auch das Konzept für eine "kleine Lösung" wie das vom Stadtrat beschlossen worden war, berücksichtigt wird. Ein solches, in den Grundzügen vom Stadtrat 2014 bereits beschlossen, wurde von uns jetzt aktualisiert. Wir erwarten, daß dies in die Sachvorträge, Beratungen und in den Entscheidungsprozeß einbezogen wird. Mit freundlichen Grüßen für die SPD-Fraktion gez. Walter Schwarz

Von |2019-02-27T23:18:36+01:00Mittwoch, Februar 27, 2019|

Endlich aktiv werden bezüglich den Sportstätten im Fliegerhorst!

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur anstehenden Haushaltsberatung für das Jahr 2019 und dem Investitionsplan für die Jahre 2020 bis 2022 die folgenden Anträge: 1. Falls noch erforderlich, faßt die Stadt einen Grundsatzbeschluß des Inhalts, daß die Sportstätten des Fliegerhorstes, mit dem Abzug der OSLw 2021 oder 2022, durch die Stadt für die Sportvereine und die Bevölkerung von der BIMA erworben werden. 2. Das jetzt noch von der OSLw genutzte Sportgelände wird mit den Sportstätten, nach deren Abzug 2021/22 und der folgenden Übernahme durch die Stadt Fürstenfeldbruck, zum Sportzentrum II weiter entwickelt und baulich ergänzt. Mittel für die Planungen und weitere Maßnahmen dazu sollen ab dem Haushalt 2019 berücksichtigt werden. 3. In die Jahre 2020 bis 2022 werden Finanzmittel für die Übernahme der Fliegerhorst-Sportstätten im Haushalt eingestellt. Vorab 2019 bis 2021 für die Verhandlungen, Untersuchungen und Planungen, danach für die konkrete Übernahme, für die weitere bauliche Ausgestaltung und für den Unterhalt des neuen Sportzentrums. Begründung: Seit vielen Jahren ist es breiter Konsens im Stadtrat, daß die Sportstätten des Fliegehorstes, im Rahmen der Konversion des gesamten Geländes, von der Stadt übernommen werden sollen. Deshalb wurden auch, nach dem Bekanntwerden des kompletten Abzugs der Bundeswehr, die städtischen Planungen für das sogenannte "Sportzentrum II" mit einstimmigem Beschluß eingestellt. Sachlicher Anlaß war die Tatsache, daß fast alle für das geplante städtische Sportzentrum II vorgesehenen Neubauten im Fliegerhorst bereits vorhanden sind. Ansonsten hätte das bedeutet, die Anlagen im Fliegerhorst in einigen Jahren zu übernehmen – aber die gleichen Sportstätten mit städtischen Geld, vorher oder fast zeitgleich, noch einmal neu zu bauen. Aus reinen Vernunftsgründen hat der Stadtrat damals einstimmig davon Abstand genommen. Zur Klarheit eine kurze Aufzählung der wesentlichen Bauvorhaben im Sportzentrum II: Vierfachsporthalle, Hallenbad, Rasensportfeld mit Leichtathletikbereich, Tennisanlage, und weitere Aussenanlagen, die im Fliegerhorst hinzugefügt werden können. Alleine die Ersparnis durch den Wegfall des Baus der größeren Sportstätten läge bei 25 bis 30 Mio. Euro. Denn im Fliegerhorst gibt es eine Dreifach- und eine Einfachsporthalle, ein Hallenbad, sehr gute Tennisanlagen und ein Rasenstadion mit Leichathletikanlagen. Dazu kommt, daß die Sporthallen und das Hallenbad in den letztenJahren saniert wurden und in einem sehr guten Zustand sind. Und wenn die Stadt endlich aktiv wird und die Übernahme und ergänzenden Planungen, zusammen mit den Vereinen, in Angriff nimmt, könnte ein vorbildliches Sportzentrum II entstehen. Das natürlich auch noch Investitionen benötigt, aber insgesamt finanziell erschwinglich sein wird. Vom Zeitablauf her hat sich im letzten halben Jahr auch öffentlich konkretisiert, daß der komplette Abzug der Bundeswehr aus dem Fliegerhorst im Jahr 2023 geschehen soll. Von seiten der OSLw wurde, bei der letzten Veranstaltung, für den Umzug der Einrichtung ein Zeitfenster von 2021/2022 genannt.Dies ist entscheidend für die Verfügbarkeit der Sportstätten, die fast ausschließlich von der OSLw genutzt werden. Die von offizieller Seite zuletzt mehrfach genannten neuen konkreten Zeitangaben machen ein sofortiges Handeln für das neue Sportzentrum II im Fliegerhorst erforderlich. Das heißt für die SPD-Fraktion aber nicht, daß nun die zügige Umsetzung der kleinen Lösung des Sportzentrums III im Brucker Westen ins Hintertreffen gerät. Einstimmige und immer noch gültige Statdratsbeschlüsse dazu [...]

Von |2018-10-29T01:38:21+01:00Montag, Oktober 15, 2018|

SPD-Fraktion macht Druck bezüglich der Standortuntersuchung für eine neue Eishalle

Die SPD-Fraktion im Fürstenfeldbrucker Stadtrat beantragt, über den aktuellen Stand bezüglich der Standortuntersuchung für eine neue Eishalle zu berichten. Begründung: In den letzten Wochen sind in Zusammenhang mit der vom Stadtrat einstimmig beschlossenen Standortuntersuchung für eine neue Eishalle unterschiedliche Informationen bekannt geworden. Diese werfen viele Fragen auf, bieten aber keine entsprechenden Antworten. Deshalb ergeht die Bitte, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, daß für die "Machbarkeitsstudie Eishalle" von Ihnen der Bauverwaltung eine Mehrzahl unterschiedlicher "möglicher Standorte" vorgegeben wurden? 2. Wenn ja – wieviele Standorte - und welche davon sollten in die Untersuchungen einbezogen werden? 3. Ist für die aktuell vorgesehene Anzahl von zu untersuchenden Standorten eine Form der Ausschreibung erforderlich, die einen wesentlich komplexeren und zeitintensiveren Verfahrensablauf zur Folge hat, als wenn nur z.B. 3 Standorte untersucht würden? Für den Fall, daß sich der Vollzug des Stadtratsbeschlusse zum "Bürgerantrag Eishalle" nach nunmehr einem halben Jahr sozusagen auf dem "Holzweg" befindet, stellen wir die folgenden Anträge: 1. Der Vollzug des ersten Stadtratsbeschlusses in der Geschichte der Stadt Fürstenfeldbruck, der aufgrund eines Bürgerantrages erfolgt ist, wird durch den HFA und den ISJS begleitet. 2. Das Auftragsvolumen wird auf zwei oder maximal drei Standorte begrenzt, diese werden vom ISJS mit fachlicher Begleitung des Bauamtes ausgewählt. Damit soll das Ausschreibungsverfahren eingegrenzt werden, um keine Standorte schon mit zu untersuchen, die bestenfalls nachrangig in Frage kämen. Und das Verfahren wird beschleunigt.

Von |2018-10-15T00:34:46+02:00Montag, Oktober 15, 2018|

JA zum Sportzentrum III – NEIN zur „großen Lösung“ für 11 – 12 Millionen !!

Ende November wird der Stadtrat entscheiden, im Brucker Westen, an der Cerveteristr. ein neues Sportzentrum für ca. 11,2 Millionen Euro zu planen und zu bauen. Den Anstoß für das Sportzentrum III gab die SPD-Fraktion mit einem Antrag im Frühjahr 2013. Allerdings werden wir dem aktuellen Konzept aus mehreren wichtigen Gründen nicht zustimmen. Ursprüngliches Konzept Sportzentrum III Unser damaliger Antrag hatte den Bau des Sportzentrum III für den TSV West, mit drei Sportplätzen und Vereinsheim, sowie Anlagen für die Schützen und die Kegelsportler zum Inhalt. Genau so hatte es das städtische Sportstättenkonzept vorgesehen. Die dazu erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 4 Mio. Euro wurden in die Finanzplanung aufgenommen und erste Konzeptentwürfe 2014 beschlossen. Wäre daran zügig weiter gearbeitet worden, hätten die Fußballer, Schützen und Kegler die Sportanlage in diesem Herbst in Betrieb nehmen können. Aber einflußreiche Kräfte wollten auf einmal im vorgesehenen Gelände des TSV West zusätzlich eine Vereinssporthalle unterbringen. Also gab es 2015 erstmals Entwürfe für ein erweitertes Programm mit einer zusätzlichen großen Sporthalle für den TUS. Die davor bereits beschlossenen Konzepte wurden stillschweigend beerdigt. Neue Schätzungen ergaben mit knapp 8 Mio. Euro eine glatte Verdoppelung der Baukosten. Berechnungen aus 2016 kamen auf 8,2 Mio., Berechnungen von Juli 2017 auf 9,8 Mio. Euro. Vorläufiger Höhepunkt ist die vor wenigen Tagen vorgelegte Kostenschätzung mit sage und schreibe 11,2 Mio. Euro Baukosten, bei einer Fertigstellung frühestens 2021/22. Mit knappen Mitteln gerecht umgehen Die SPD-Fraktion weiß, daß die Stadt im Bereich der Sportstättenpolitik noch weitere kostenintensive Aufgaben zu stemmen hat, z. B. endlich eine zukunftsfähige Eishallenlösung zu schaffen. Zwischen 2021 u. 2023 erfolgt die Übernahme der Sportstätten des Fliegerhorstes für unseren Vereinssport, u. a. mit Hallenbad und zwei top sanierten Sporthallen, auch mit Kosten von vielleicht 5 bis 9 Mio. Euro. Hinzu kommt bei der großen Lösung ein weiterer gravierender Nachteil: Das Sportzentrum III war von jeher für den TSV West geplant, um ihm endlich eine angemessene neue Heimat zu geben, hinzu kamen Schützen und Kegler. Nun kommt mit dem riesigen Baukörper der TUS-Halle ein bauliches Schwergewicht dazu, und verdrängt die Kernbereiche des TSV West in den Nordteil des Geländes. Und zwar in nicht akzeptabler Art und Weise zu Lasten der funktionalen und gestalterischen Qualität des ursprünglichen Hauptnutzers. Nochmal zum Geld Als Finanzreferent nehme ich derzeit an den Vorberatungen zum "Investitionshaushalt" der Stadt teil. Die vorläufigen Haushaltszahlen für 2018 weisen ein sehr hohes Defizit aus, 2019 und die weiteren Planungsjahre bis 2021 sind nicht einfacher. Bei den Investitionen der nächsten vier Jahre, für Pflichtaufgaben wie Schulen, ca. 34 Mio., Kindertagesstäten ca. 19 Mio., Rathausanbau, Bauhofverlagerung, Wohnungsbau, Strassensanierungen usw. müssen wir, trotz einer "historisch" hohen Neuverschuldung, jonglieren und verschieben und verschieben. Die SPD-Fraktion hält selbstverständlich weiter an der von ihr beantragten "kleinen Lösung" eines Sportzentrums III für TSV West, Schützen und Kegler fest. Und wir fühlen uns nach wie vor an das seit Jahrzehnten gegebene Versprechen (aller Fraktionen) für eine Eishallenlösung gebunden. Mit der großen Lösung im Westen für über 11 Mio. Euro bis etwa 2022, und der Übernahme der Sportstätten im Fliegerhorst [...]

Von |2017-11-23T12:23:07+01:00Donnerstag, November 23, 2017|

Entwicklung der Sportstätten in FFB: Wechselreiche Geschichte

Ende des letzten Jahrzehnts herrschte weitgehende Einigkeit im Stadtrat, nach dem finanziellen Kraftakt der Errichtung des Kulturzentrums Kloster Fürstenfeld nunmehr das Augenmerk besonders auf die Entwicklung unserer Sportstätten zu richten. Über mehrere Jahre wurde gemeinsam ein Gesamtkonzept entwickelt, wie, wo und in welcher Reihenfolge das zu bewerkstelligen wäre. Als 2012 die Stadt von der Nachricht überrascht wurde, den Fliegerhorst übernehmen zu sollen, waren diese Ansätze sämtlich überholt. Die meisten der neu zu errichtenden Anlagen sind nämlich dort vorhanden. Deren Ankauf und Übernahme dürfte deutlich günstiger sein als eigener Neubau, vermutlich sogar im selben Zeitrahmen verbleiben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zum Sportzentrum 3 erscheint es angebracht, die Verlaufsgeschichte dazu nochmals zu beleuchten. […]

Von |2017-03-31T03:15:52+02:00Freitag, März 31, 2017|
Deine Wahl! 15.März - SPD