Unsere jahrelang gleichbleibend ignorierte, konstruktive Kritik an Ablauf, Inhalt und Grundlagen der Haushaltsberatungen hat auch in diesem Jahr nicht zu einer sachlich angemessenen Gestaltung derselben geführt. Wieder wird eine Mehrheit eine Satzung beschließen, die sie im Kern nicht durchblickt, die mutwillig schlechtgerechnet wurde und Zwangslagen vermittelt, welche die Stadt an Investitionen in eine nachhaltige zukünftige Entwicklung hindern wird.

Die SPD-Fraktion beschäftigt sich alljährlich sehr intensiv mit den vorgelegten Ansätzen. Die betreffen einerseits den so genannten Ergebnishaushalt. Der stellt im Prinzip wie bei einem anderen Wirtschaftsbetrieb auch die Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung gegenüber, wie sie für das kommende Jahr vernünftig geschätzt oder festgelegt werden. Andererseits den Finanzhaushalt, der berechnet dann noch getrennt notwendige, erwünschte oder auch nur geplante Investitionen und bildet eine Vorschau ab, wie sich daraus bedingt Einnahmen und Ausgaben in der Zukunft entwickeln werden.

Beide Werke zusammen umfassen etwa 800 Seiten, die ohne ein Studium sowohl der Wirtschafts- wie auch der Verwaltungswissenschaften kaum zu verstehen sind. Trotzdem gelingt es uns immer noch, durch Aufteilung entsprechend unserer Kompetenzen, jede Seite dieser Werke zumindest durchzusehen. Da ergeben sich aber viele Fragen, die regelmäßig mehrere Seiten füllen jedoch selten befriedigend beantwortet werden.

Das hat zwei Gründe:

Erstens stellt das Zahlenwerk oft durchaus notwendige Vorgänge innerhalb eines umfangreichen Verwaltungsbetriebs dar, die dort nach und nach aus dieser selbst heraus aus fachlicher Kompetenz angemeldet worden sind. Dargestellt wird das „Endprodukt“ aber von denjenigen, die nur für die ordnungsgemäße Verwaltung der Zahlen geradestehen, von der fachlichen Begründung aber keine Ahnung haben können. Lästige Nachfragen im Detail nochmals abzuklären haben sie aber weder Lust noch Zeit.

Zweitens aber ist eine Mehrzahl der Stadträt/innen mit der Durchsicht eines 800-Seiten-Werks aus Zeilen und Spalten auch schlicht überfordert, weil man schon zu einem Grundverständnis der jeweiligen Bedeutung Jahre an Erfahrung benötigt. Das gibt Anlass zur Kritik, nicht aber an den Stadträt/innen, sondern an der Form der Diskussionsabläufe. Im Ergebnis führt es dazu, dass in den zuständigen Ausschüssen detaillierte Nachfragen nicht gerne gesehen sind und mit zuerst verhaltenem Augenrollen, dann mit Drängen auf Ende der Aussprache quittiert werden. Kein Wunder. Wer schon (ganz wertfrei) das Zahlenwerk nicht durchdringen kann, kann auch die Nachfragen dazu nicht verstehen, muss das auch nicht können. Manchmal liegt der Fehlerteufel aber im Detail. Die Kontrollfunktion des Stadtrats wird hier zumindest schon dadurch ausgehebelt, dass ein allgemein verständlicher Zugang fehlt und trotz Kritik über die Jahre auch nicht verbessert wird. Der neue Kämmerer hat hier zwar schon einiges getan, die Wirkung ist immer noch sehr überschaubar.

(bitte beachten Sie hierzu die nachträglich angefügten Anmerkungen)

Die Beratungsweise muss geändert werden

An der Vorgehensweise der Beratungen kann ein Kämmerer auch nichts ändern, die bestimmt der Oberbürgermeister. Diese bedarf aber dringend einer anderen Herangehensweise. Das, was der Stadtrat aus seiner Aufgabe heraus im Finanzhaushalt festlegt und auch ohne betriebswirtschaftliche Bildung festlegen kann, betrifft die zukünftigen Investitionen in ihrer Höhe, der Reihenfolge und damit Priorisierung und eine Einschätzung der Leistbarkeit und Notwendigkeit. Über diese sollte auch in den Ausschüssen intensiv in mehreren Sitzungen politisch vorberaten werden und möglichst Einigkeit erzielt werden.

Das Klein-Klein des Ergebnishaushalts hingegen betrifft meistens Detailfragen der Verwaltungsarbeit, die ohne weitere Hintergründe gar nicht beantwortet werden können. Es wäre wesentlich sinnvoller, diese vor Beratungsbeginn schriftlich einzureichen und nach Klärung den Fraktionen zur Vorberatung auch schriftlich zu beantworten. Ein Großteil wird so einfach zu erledigen sein und der Rest mit ggf. vorhandenem Sparpotential könnte in einer Sitzung konzentriert abgehandelt werden.

Bisher wurde dies genau umgekehrt gehandhabt. Weil das weder der Sache selbst noch dem nötigen Anspruch gerecht wird, muss ein zukünftiger OB diese Beratungsweise ändern.

Investitionen und Kreditaufnahme nach ihrer Wirtschaftlichkeit unterscheiden

Die Diskussionen zum Haushalt haben sich in den letzten Jahren im Wesentlichen nur damit befasst, was die Stadt sich angeblich leisten könne (oder eben gerade nicht). Regelmäßig wurden Horrorzahlen an nötiger Kreditaufnahme in den Raum gestellt, die sich allesamt niemals erfüllt haben, aber immer gut herhalten, um dringend benötigte Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt zu unterbinden. Der letzte OB will sich ganz offensichtlich als „Erfolg“ seiner Amtszeit auf die Fahnen schreiben, schlichtweg nur in unabdingbaren Fällen Geld ausgegeben und so in Nullzinsphasen lieber Kredite zurückgezahlt zu haben. Deswegen hat sich eben in dieser Stadt in den letzten 10 Jahren auch nichts zum Positiven entwickeln können.

Kreditaufnahme dient meist dazu, Baumaßnahmen finanzieren zu können, die über sehr lange Zeiträume ihre Wirkung erzielen (sollen) und meist auch entsprechend dieser Zeiträume abgewickelt werden. In der städtischen Bilanz entsteht dadurch Vermögen, das den Schulden gegenübersteht. Leider ist die Kommune aber kein Wirtschaftsbetrieb. Eine erbaute oder sanierte Brücke ist wie auch eine Schule oder eine Kita zwar auch ein Vermögenswert. Der lässt sich aber leider meistens im Notfall nicht versilbern, weil niemand eine Brücke kaufen wird. Diese Kredite sind also nicht rentierlich, weshalb ihre Aufnahme auch zu Recht von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss.

Bei Investitionen z.B. in den Wohnungsbau gilt dies aber nicht. Hier würden jederzeit veräußerbare Vermögenswerte geschaffen, die sich schon während der Kreditlaufzeit rentieren und langfristig sogar Gewinne für die Stadt erzeugen (natürlich im Sinne der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in geringem Umfang). Wenn schon die politische Konkurrenz sich seit jetzt Jahrzehnten sträubt, eine städtische Wohnbaugesellschaft zu errichten, so sollten solche Investitionen wenigstens in einem separatem Haushalt geführt werden. Bei Kreditaufnahmen zu solchen Zwecken ist normalerweise nämlich nicht die Stadt in der Pflicht, ihre Rückzahlung zu garantieren. Sie rentieren sich aus sich selbst heraus und bergen deshalb ein deutlich geringeres Risiko, belasten auch nicht die Leistungsfähigkeit der Stadt im Sinne ihrer Kreditwürdigkeit. Sie können deshalb auch nicht so betrachtet werden, als würden sie den Schuldenstand erhöhen. Hier bleibt die Waage zwischen Kredit und gleichermaßen gewachsenem Vermögen jederzeit erhalten.

Leider wird hier aber oft mit einer Entweder-Oder-Mentalität argumentiert und die verschiedenen Investitionen gegeneinander ausgespielt nach dem Motto, wir könnten uns nur eines leisten. Auch diese unlautere Betrachtung muss ein Ende finden.

Haushaltssatzung als städtisches Entwicklungsprogramm ernst nehmen und nicht mutwillig schlecht rechnen

Die alljährliche Haushaltsberatung hat Wirkung, nicht nur juristisch. Im Ergebnishaushalt wird hinterlegt, wo die Stadt Schwerpunkte ihrer Verwaltungsarbeit setzt, auch wenn diese meist schon über Jahre gefestigt sind und weiter entwickelt werden sollen. Hier spiegelt sich, zu welchen Zwecken wieviele WoManpower eingesetzt wird. Auch das kann man hinterfragen, beruht aber meistens schon auf entsprechenden Beschlüssen im Vorfeld.

Im Finanzhaushalt spiegelt sich, welche Investitionen zum Erreichen dieser Ziele notwendig erscheinen, wann und wie sie realisiert werden sollen. In den meist rot gefärbten Zahlenwerken spiegelt sich leider auch, wie sehr die Kommunen als diejenigen Stellen, die gesamtgesellschaftliche Ziele und Vorstellungen am Ende ganz konkret realisieren (müssen), von Bund und Land alleine gelassen werden und als Bittsteller gegängelt werden. Das werden wir vor Ort nicht ändern können.

Eine angemessene und aufgeklärte Sicht, was als Entwicklungsprogramm mit den verfügbaren Kräften auch tatsächlich realisiert werden kann, wollen wir aber als Diskussionsgrundlage schon erwarten. Genau diese aber wird seit Jahren vorsätzlich vernebelt. In den vergangenen Jahren hat sich der Stadtrat gerne dazu verstiegen, über Wunschprojekte einzelner Fraktionen nicht detailliert zu beraten, sondern sie einfach ins Haushaltswerk für folgende Jahre zu übernehmen nach dem Motto, es handele sich ja „nur“ um einen Vorausblick. Das führte zur Hinterlegung von eklatanten Kreditsummen, die regelmäßig von der Kommunalaufsicht kassiert worden sind.

Von solchen Auswüchsen hat sich der Stadtrat immerhin verabschiedet. Aber auch jetzt noch werden Investitionen in die Pläne aufgenommen, die in ihrer Höhe rein personell schlicht nicht leistbar sind. Warum unter anderem genau das zu einem unserer wesentlichen weiteren Ablehnungsgründe führt, will ich in einem eigenen Artikel ausführen. Im Hintergrund existiert nämlich mittlerweile ein gigantischer Schattenhaushalt im zweistelligen Millionenbereich, über den der Stadtrat gar nicht mehr politisch entscheidet, sondern welcher der alleinigen Verfügungsgewalt des jeweiligen OB´s unterliegt.

Außerdem unterliegt vor allem die Einnahmenseite des Haushalts natürlich Schätzungen. Die wird jeder Kämmerer sicherheitshalber eher vorsichtig ansetzen, das ist richtig und völlig angemessen. In Bruck aber unterschreitet diese Vorsicht seit Jahren jedes Maß und Ziel und wird von uns regelmäßig kritisiert. Immer haben uns die Ist-Zahlen bereits im Sommer eines laufenden Rechnungsjahres Recht gegeben. Hinzu kommt eine völlig verfehlte Finanzpolitik, die der Stadt Millionen kosten könnte. Auch hier ist der Effekt derselbe: Je weniger als verfügbare Einnahmen dargestellt wird und je mehr drohende Kosten überschätzt werden, desto geringer ist der Entwicklungsspielraum für einen politisch und zukunftsorientiert handeln wollenden Stadtrat.

Die wesentlichen Gründe, warum wir wie im Vorjahr auch dem von OB Raff vorgelegten Haushalt nicht zustimmen können, finden Sie also in zwei ausführlichen Folgeartikeln:

Der Schattenhaushalt oder wie man einen Stadtrat am investieren hindert

Wie selbst geschaffene Sparzwänge der Stadt ernsthaften Schaden zufügen

Anmerkungen des Verfassers:
Ich habe oben formuliert: „Lästige Nachfragen im Detail nochmals abzuklären haben sie aber weder Lust noch Zeit“
Dieser Satz ist in seiner Überspitzung missverständlich und wurde seitens der städtischen Finanzverwaltung zurecht kritisiert. Ich unterstelle den Mitarbeitern der Finanzverwaltung weder eine Arbeitshaltung nach dem Lustprinzip noch die Verweigerung der Beantwortung von Fragen. Gemeint ist, dass sich Detailfragen zum Ergebnishaushalt oft auf Erläuterungen zu einzelnen Haushaltspositionen beziehen, die in ihrer Gesamtzahl in die Tausende gehen und sehr in die Tiefe der schlicht nötigen Abläufe einer Verwaltung gehen. Deswegen kann die Beantwortung solcher Fragen tatsächlich einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordern, der aber nie verweigert worden ist. Die Detailtiefe solcher Anmerkungen können aber zwischen ein- oder Hunderttausendbeträgen schwanken, sie können sich über mehrere Einzelpositionen erstrecken (was zum Beispiel bei Fragestellungen wie Beschäftigung von eigenem oder Fremdpersonal der Fall ist), nach unseren Vorberatungen sind es jedenfalls immer einige. Ich wollte mit der Formulierung nur durchaus Verständnis ausdrücken, dass ein Teil der damit zwangsweise befassten Personen sowohl auf Gremien- wie auch auf Verwaltungsseite solche Fragen auch verständlicherweise als „lästig“ empfinden können, selbst wenn sie durchaus begründet sind. Insgesamt geht es aber gar nicht um solche Bewertungen, sondern nur darum, wie sie besser und damit zielgenauer bearbeitet werden können.