Mit der sog. Mietpreisbremse will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass künftig insbesondere in begehrten Wohnlagen Mietpreissprünge von 20, 30 oder mehr Prozent verhindert werden. Auf diese Weise sollen sich auch Normalverdiener Wohnraum in diesen Lagen noch leisten können bzw. davor bewahrt werden, ihre angestammten Wohnungen aus Kostengründen verlassen zu müssen. Die Neuregelungen sehen vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf.
Diese Regelung kommt aber nur zur Anwendung in Gebieten, die zuvor von der jeweiligen Landesregierung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen worden sind.
Was bedeutet Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse garantiert, dass die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen gerade in gefragten Wohnlagen höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.